Prüfung der Neuordnung Bundesrat verlangt Mehrwertsteuer-Reform

Berlin (RPO). Die Bundesländer fordern die schwarz-gelbe Koalition zur Reform der Mehrwertsteuer auf. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Antrag Thüringens zu, der "eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung" der ermäßigten Mehrwertsteuersätze verlangt.

In diesen Fällen ist die Mehrwertsteuer ermäßigt
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In diesen Fällen ist die Mehrwertsteuer ermäßigt

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Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, eine Kommission einzusetzen, die unter anderem die Liste jener Güter überarbeitet, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent gilt. Die Länderkammer mahnt "ein ausgewogenes und schlüssiges Gesamtkonzept" an, dass die schwierige Haushaltslage berücksichtige.

Wegen zahlloser Ausnahmetatbestände gibt es bei der ermäßigten Mehrwertsteuer eine Reihe von Ungereimtheiten. So wurde der ermäßigte Satz zwar eigentlich für täglich benötigte Güter eingeführt, wird aber beispielsweise auch für Schnittblumen und Hundefutter angewandt. Für Kinderwindeln gilt wiederum der volle Satz. Thüringen setzt sich dafür ein, dass Schulessen in Deutschland ermäßigt besteuert wird.

(DDP/born)
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