Sondersitzung zur Hartz-IV-Reform Bundesrat stimmt im dritten Anlauf zu
Berlin (RPO). Die vor gut einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht geforderte Hartz-IV-Reform kann in Kraft treten. Im dritten Anlauf gab auch der Bundesrat am Freitag in einer Sondersitzung grünes Licht. Mit der Mehrheit der von Union, FDP und SPD regierten Länder stimmte die Kammer ebenso wie zuvor der Bundestag den Gesetzesänderungen zu.
Damit steigt das Arbeitslosengeld II für etwa 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher rückwirkend ab Jahresanfang um fünf auf 364 Euro im Monat. Im nächsten Jahr gibt es drei weitere Euro zusätzlich zu der dann anstehenden jährlichen Anpassung an die Entwicklung von Preisen und Löhnen. Für etwa 2,5 Millionen Kinder aus Geringverdienerfamilien gibt es künftig Zuschüsse etwa für Schulessen, Nachhilfe und Vereine.
Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 umgesetzt. Die Richter hatten eine Neuberechnung des Regelsatzes und Bildungsleistungen für Kinder gefordert. Sie hatten ursprünglich eine Frist bis Ende 2010 gesetzt.