Unter Dach und Fach Bundesrat stimmt Gesetzen zur Gas- und Strompreisbremse zu

Berlin · Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse. Somit greifen die Entlastungen für Verbraucher ab März 2023.

 Der Bundesrat hat der Gas- und Strompreisbremse zugestimmt.

Der Bundesrat hat der Gas- und Strompreisbremse zugestimmt.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Der Bundesrat hat am Freitag die Energiepreisbremsen gebilligt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in der Länderkammer, Preissteigerungen hätten das Potenzial für eine soziale Krise - der Deckel gebe Bürgern nun Vertrauen, in der Zukunft ihre Rechnung bezahlen zu können. Der Staat stehe an der Seite der Bürgerinnen und Bürger. Am Donnerstag hatte der Bundestag die Energiepreisbremsen beschlossen.

Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen sollen die Bremsen ab März gelten, für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

Die Ministerpräsidenten hatten Druck gemacht, dass eine „Winterlücke“ bei den Entlastungen geschlossen wird. Weil sagte, er sei froh, dass es einen durchgängigen Entlastungspfad gebe. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte aber, eine „Gerechtigkeitslücke“ bei Öl und Pellets werde nur unzureichend geschlossen.

Für Mieter gibt es bei den Preisbremsen ein Recht zur Minderung der Nebenkosten, wie die SPD-Bundestagabgeordnete Zanda Martens der „Bild“-Zeitung sagte. Mieter müssen demnach die Entlastungen unverzüglich vom Vermieter bekommen und dürfen dabei die vom Vermieter angezeigte Verringerung der Betriebskostenvorauszahlung selbstständig umsetzen. „Vermieter werden zur Mitteilung verpflichtet, um wie viel sich die Nebenkosten verringern.“ Diesen Betrag dürften die Mieter dann ab März bei der Miet-Überweisung einfach weglassen

(boot/AFP/dpa)
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