Beschluss des Bundesrates Maas unterstützt Stopp der Parteienfinanzierung für NPD

Düsseldorf · Die Bundesregierung hat positiv auf einen Vorstoß des Bundesrates zum Stopp der staatlichen Geldmittel für verfassungsfeindliche Parteien reagiert.

 Bundesjustizminister Heiko Maas

Bundesjustizminister Heiko Maas

Foto: rtr, joh/

"Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Gespräch mit unserer Redaktion. Deshalb nehme die Bundesregierung Hinweise des Verfassungsgerichtes zum Entzug staatlicher Parteienfinanzierung "sehr ernst", erklärte Maas. "Das ist in dieser Legislaturperiode machbar", versicherte der SPD-Politiker. In der Auseinandersetzung sei jedoch weiterhin wichtig, klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen. Die sei eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe", meinte Maas.

Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin einstimmig eine Entschließung zum Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen.

Die Länder greifen mit den Anträgen für eine angestrebte Grundgesetzänderung einen Weg auf, den das Bundesverfassungsgericht aufgewiesen hatte. Die Länderkammer mahnte zügiges Handeln an. Auch aus dem Bundestag kamen zuletzt positive Signale für die Initiative. Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen aber auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung.

In einem Gesetzesantrag Niedersachsens heißt es, eine wehrhafte Demokratie müsse es nicht hinnehmen, "dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, "wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt werden".

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

(maxk/dpa/RP)
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