Länderkammer kritisiert die "unberechenbare Wohnungspolitik" Bundesrat hält an Eigenheimzulage fest

Berlin (rpo). Die Bundesregierung wollte die Eigenheimzulage abschaffen, der Bundesrat hat dies heute abgelehnt. Die Unions-dominierte Länderkammer kritisierte die "unberechenbare Wohnungspolitik der Bundesregierung". Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) bezeichnete das Vorhaben als "unverantwortlich".

Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) entgegnete, man könne sich keine Subventionen mehr leisten, die ihren Zweck erfüllt hätten. Teufel sagte, vor allem Familien mit Kindern könnten sich ohne die Zulage Wohneigentum nicht mehr leisten. Neben der "herausragenden familienpolitischen Bedeutung" der Eigenheimzulage bilde Wohneigentum auch einen Eckpfeiler der privaten Altersvorsorge. Auch würde die Bauwirtschaft unter einer Abschaffung der Zulage leiden. Er kritisierte zudem, dass sich die Regierung nicht an den Ende vergangenen Jahres geschlossenen Kompromiss halte, wonach die Eigenheimzulage um rund 30 Prozent gekürzt wurde.

Bundesforschungsministerin Bulmahn sagte, man könne durch die Abschaffung rund sieben Milliarden Euro frei machen, um diese in Bildung und Forschung zu investieren. Die Abschaffung der Eigenheimzulage sei deshalb eine "Nagelprobe", ob man den Wechsel zu Förderungen in die Zukunftsfähigkeit wolle. Es sei nötig, mehr "in Köpfe" statt "in Beton" zu investieren. "Wir können nur in die Zukunft investieren, wenn wir auch bereit sind, Subventionen der Vergangenheit zu beenden", betonte Bulmahn.

Schleswig-Holsteins Finanzminister Ralf Stegner (SPD) stellte sich hinter Bulmahn. Ein Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben könne in den Haushalten nur gelingen, wenn Ausgaben gestrichen würden. Gleichzeitig müssten Gelder in jene Bereiche fließen, die Investitionen für die Zukunft versprächen. Die Eigenheimzulage sei eine der größten Steuersubventionen. Zudem verfehle die Zulage in vielen Bereichen ihr Ziel. So seien etwa die Baukosten trotz der Zulage höher als in anderen Ländern.

Die Grundförderung der Eigenheimzulage liegt seit Jahresanfang für Alt- und Neubauten acht Jahre lang bei maximal 1250 Euro pro Jahr, für jedes Kind gibt es 800 Euro zusätzlich pro Jahr. Die Eigenheimzulage wird nur gewährt, wenn die Summe der positiven Einkünfte in einem Zweijahresraum (Erstjahr und Vorjahr) nicht mehr als 70 000 Euro bei Alleinstehenden und bei zusammen veranlagten Eheleuten 140 000 Euro beträgt. Für jedes zugehörige Kind erhöht sich der Grenzwert um 30 000 Euro.

(afp)
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