Energiewende Bundesrat gibt grünes Licht für Stromtrassen von Nordsee nach NRW

Berlin · Der Bundesrat hat dem Bau einer neuen Strom-Höchstspannungsleitung von der Nordsee nach NRW zugestimmt. Das „Korridor B“ genannte Projekt besteht aus zwei Verbindungen mit Kapazitäten von jeweils zwei Gigawatt zwischen Heide und Polsum sowie zwischen Wilhelmshaven und Hamm-Uentrop.

 Starkstrommasten (Symbolbild).

Starkstrommasten (Symbolbild).

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Beide Verbindungen sind im neuen Netzentwicklungsplan enthalten, dem der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat.

Die beiden Übertragungsnetzbetreiber Tennet und Amprion wollen die neue Trasse bis zum Jahr 2030 bauen. Diese vierte große Stromautobahn soll Windstrom aus dem Norden in die Verbrauchszentren im Westen transportieren. Der genaue Streckenverlauf muss noch festgelegt werden. Dafür hat der Bundesrat am Freitag ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsstromleitungen gebilligt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes durch den Bundesrat, sei der Weg frei für den weiteren Ausbau des Stromübertragungsnetzes in Deutschland. „Die schrittweise Abschaltung der Kohlekraftwerke und der verbleibenden Kernkraftwerke machen es erforderlich, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren.“ Im Bundesbedarfsplangesetz würden die Netzausbauvorhaben festgelegt, für die es vordringlichen Bedarf gebe. „Engpässe im Stromübertragungsnetz können so beseitigt werden. Damit ist der Netzausbau, ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende.“

Für die Realisierung der neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden laut Gesetz schätzungsweise Kosten in Höhe von rund 17,3 Milliarden Euro über einen mehrjährigen Zeitraum entstehen.

Das geschätzte Investitionsvolumen für den gesamten Netzausbau liegt den Angaben zufolge zwischen 72 und 76,5 Milliarden Euro. In dieser Summe seien auch die Investitionen für Maßnahmen enthalten, für die bereits ein Planfeststellungsverfahren eröffnet wurde oder in Kürze eröffnet wird, die bereits planfestgestellt oder im Bau sind. Die Investitionen fielen über die Jahre verteilt an.

(felt/dpa)
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