Mindestens 20 Wochenstunden Bundesrat gibt grünes Licht für Freiwilligendienst in Teilzeit
Berlin · Wer ein Kind oder einen Angehörigen betreut oder eine anerkannte Behinderung hat, der kann einen Freiwilligendienst künftig auch in Teilzeit absolvieren. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen.
Junge Menschen können einen Freiwilligendienst künftig auch in Teilzeit absolvieren. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein vom Bundestag bereits beschlossenes Gesetz. Es ermöglicht einen Teilzeitdienst von mindestens 20 Wochenstunden, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung eines Kindes, eines Angehörigen oder eine anerkannte Behinderung. Auch Geflüchtete, die gleichzeitig einen Deutschkurs besuchen, können den Teilzeitdienst wählen.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums absolvieren gegenwärtig mehr als 80.000 Menschen einen Freiwilligendienst, 27.000 von ihnen den Bundesfreiwilligendienst, der nach dem Aussetzen der Wehrpflicht den früheren Zivildienst kompensieren soll. Rund drei Viertel aller Freiwilligen sind jünger als 27 Jahre. Wer älter ist, kann schon heute einen Teilzeitdienst machen.