Online-Durchsuchungen Bundesrat entscheidet über BKA-Gesetz

Berlin (RPO). Das umstrittene und korrigierte BKA-Gesetz soll am Freitag endgültig vom Bundesrat abgenickt werden. Damit wollen Union und SPD unter anderem die rechtliche Voraussetzung für Online-Durchsuchungen von Computern schaffen. Der Bundestag hat es bereits verabschiedet.

So funktioniert eine Online-Durchsuchung
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Foto: AP

Zur Abstimmung im Bundesrat steht ein am Mittwoch im Vermittlungsausschuss ausgehandelter Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Der Bundestag hat bereits am Donnerstag das umstrittene Gesetz für erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf verabschiedet. Union und SPD stimmten für den geänderten Gesetzentwurf, auf den sich am Mittwoch der Vermittlungsausschuss geeinigt hatte.

Der Bundesrat muss dem Entwurf nun abschließend zustimmen. Nach der Unterschrift durch Bundespräsident Horst Köhler kann das Gesetz dann zum 1. Januar in Kraft treten. Die Opposition lehnt das Gesetz weiter als verfassungswidrig ab. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen klagen.

Der Vermittlungsausschuss hatte als Reaktion auf den Widerspruch der Länderkammer von Ende November beschlossen, dass bei der heimlichen Online-Durchsuchung immer ein Richter die Genehmigung erteilen muss. Die Möglichkeit für das BKA, in Eilfällen bei "Gefahr im Verzug" diese Durchsuchung zu starten und die richterliche Genehmigung erst im Nachhinein einzuholen, wurde gestrichen.

Geändert wurde auch die Regelung, wonach die Feststellung, ob gesammelte Daten den Kernbereich des Privatlebens betreffen und dann nicht verwendet werden dürfen, nur im Streitfall einem Richter überlassen wird. Jetzt steht die Auswertung durch zwei BKA-Beamte und einen BKA-Datenschützer unter der "Sachleitung" eines Richters.

Bundesrat entscheidet auch über Kindergelderhöhung

Auf der umfangreichen Tagesordnung der Länderkammer stehen zudem die Bundestagsbeschlüsse zum Bundesetat 2009, zur Reduzierung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung, zur Neuordnung des Dienstrechts für Bundesbeamte sowie zu Neuregelungen beim Elterngeld und bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Der Bundesrat wird voraussichtlich alle vorliegenden Gesetzesbeschlüsse passieren lassen.

(AFP)
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