Bundesrat billigt Änderungen Rasern drohen künftig bis zu zehn Jahre Haft

Berlin · Härtere Strafen für Raser und Rettungsgassen-Muffel sowie ein schärferes Handyverbot: Der Bundesrat hat mehrere Änderungen für Autofahrer beschlossen. Bei Verstößen werden sie jetzt stärker zur Kasse gebeten. Temposündern droht künftig sogar Gefängnis.

 Ein Autos fährt in Mönchengladbach über die Markierungen der Spurensicherung nach einem illegalen Autorennen mit einem Toten (Archivbild).

Ein Autos fährt in Mönchengladbach über die Markierungen der Spurensicherung nach einem illegalen Autorennen mit einem Toten (Archivbild).

Foto: dpa, fg wie pil

Rücksichtslose Raser müssen künftig mit deutlich härteren Strafen rechnen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, das vor illegalen Autorennen und anderen lebensgefährlichen Tempofahrten abschrecken soll. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende Juni beschlossen. Wer solche Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von illegalen Rennen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" rasen.

Bisher wird die Teilnahme an illegalen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird gemäß dem neuen Gesetz schon der Versuch, Rennen zu organisieren. Künftig können auch Fahrzeuge wegen solcher Taten amtlich eingezogen werden. Den Anstoß für die Neuregelung hatte die Länderkammer selbst gegeben.

Der Bundesrat hat zudem eine Reihe weiterer gesetzlicher Änderungen gebilligt. So stimmte er für schärfere Strafen für Autofahrer, die gegen die Bildung einer Rettungsgasse verstoßen. Wenn bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder außerorts für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet wird, soll ein Bußgeld von 200 Euro drohen, wie aus der Erläuterung der Länderkammer in Berlin hervorgeht. Sogar einen Monat Fahrverbot und bis zu 320 Euro können demnach bei einer gleichzeitigen Behinderung, Gefährdung und Sachbeschädigung verhängt werden.

Die Rettungsgassen-Regel sieht vor, dass auf mehrspurigen Autobahnen auf der linken Spur nach links und auf den anderen nach rechts ausgewichen wird. Bisher galten bei Verstößen 20 Euro als Strafe. Anlass für die Neuregelung waren häufige Beschwerden von Rettungskräften, die bei der Anfahrt zu Unfallstellen durch Gaffer und unaufmerksame Autofahrer Zeit verloren.

Zudem wird das Handyverbot im Auto verschärft: Fahrer dürfen dieses künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügt. Ohne diese Vorrichtung ist aber weiter eine "Blickzuwendung zum Gerät" erlaubt, die der Verkehrslage angemessen ist.

Außerdem wird ein Verhüllungsverbot in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Untersagt wird damit, dass das Gesicht so verdeckt wird, dass es nicht mehr erkennbar ist.

(oko)
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