Deutsches Staatsoberhaupt Was man zur Wahl des Bundespräsidenten 2022 wissen muss

Berlin · Am 13. Februar wird der deutsche Bundespräsident gewählt. Wie die Wahl abläuft, wer wahlberechtigt ist und welche Aufgaben das Staatsoberhaupt hat, erfahren Sie hier.

 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Mitte) wird am 12.02.2017 wird nach der Wahl von den Mitgliedern der Bundeversammlung beglückwünscht (Archivfoto).

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Mitte) wird am 12.02.2017 wird nach der Wahl von den Mitgliedern der Bundeversammlung beglückwünscht (Archivfoto).

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Amtsinhaber ist seit 2017 ist der frühere SPD-Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Am 13. Februar findet die Wahl des Bundespräsidenten wieder statt. Dabei tritt Steinmeier erneut an. Hier sind die wichtigsten Informationen.

Wer wählt den Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident wird am 13. Februar im Paul-Löbe-Haus von der 17. Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung kommt nur alle fünf Jahre zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen und wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen. Die Präsidentin ist aktuell die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas. Die Bundesversammlung besteht aus den Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden. Diese müssen keine Politiker sein. Oft werden auch Personen des Öffentlichen Lebens entsandt, wie etwa Schauspieler oder Sportler. Die CDU-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat beispielsweise die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel nominiert. Die Grünen votierten unter anderem für den Virologen Christian Drosten, auch der Intensivmediziner Gernot Marx wird dabei sein, ebenso der Raumfahrer Alexander Gerst.

2017 umfasste die Bundesversammlung insgesamt 1260 Mitglieder. Am 13. Februar werden es 1472 Mitglieder sein.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl des Bundespräsidenten ist eine geheime Wahl. Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Erhält keine Person eine Mehrheit der Bundesversammlung, erfolgt ein dritter Wahlgang. Dann ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die gewählte Person hat dem Präsidenten des Bundestages zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Wird die Wahl angenommen, erklärt der Präsident des Bundestages die Bundesversammlung für beendet.

Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident ist formal das höchste Verfassungsorgan, aber nicht Teil der Regierung. Hauptsächlich erfüllt der Bundespräsident repräsentative Aufgaben im In- und Ausland. Zudem hat der Bundespräsident eine Reservefunktion. Das heißt in Ausnahmesituationen hat das Staatsoberhaupt die Befugnis, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen zu bestimmen. Auch die Verleihung von Orden und Ehrungen sowie die Ernennung und Entlassung von Ministern, Bundesrichtern und Bundesbeamten gehören zu den Aufgaben. Gesetze werden erst durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten wirksam.

Die Amtszeit des Staatsoberhaupts beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Wer darf zur Bundespräsidentenwahl antreten?

Wer zur Bundespräsidentenwahl antreten darf, ist im Grundgesetz geregelt. Der Kandidat muss mindestens 40 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein. Er oder sie muss von einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Bei der aktuellen Wahl treten neben dem amtierenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD, gemeinsamer Kandidat der Ampelkoalition und der Union) Gerhard Trabert (parteilos, vorgeschlagen von der Linken) und Max Otte (CDU, vorgeschlagen von der AfD) als Kandidaten an.

Wer waren die bisherigen Bundespräsidenten?

  1. Theodor Heuss (1949-1959)
  2. Heinrich Lübke (1959-1969)
  3. Gustav Heinemann (1969-1974)
  4. Walter Scheel (1974-1979)
  5. Carl Karstens (1979-1984)
  6. Richard von Weizsäcker (1984-1994)
  7.  Roman Herzog (1994-1999)
  8. Johannes Rau (1999-2004)
  9. Horst Köhler (2004-2010)
  10. Christian Wulff (2010-2012)
  11. Joachim Gauck (2012-2017)
  12.  Frank-Walter Steinmeier (seit 2017)
(ahar)
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