Rechtsextreme Partei Bundeskabinett gegen NPD-Verbotsantrag

Berlin · Die Bundesregierung stellt anders als die Länder beim Bundesverfassungsgericht keinen Antrag für ein Verbot der rechtsextremen NPD.

In einem am Mittwoch vom Kabinett gefassten Beschluss heißt es, die Regierung halte "einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich". Die Entscheidung der Bundesländer für ein Verbotsverfahren wird aber "mit Respekt zur Kenntnis" genommen.

Zudem wird die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus als "politische und gesellschaftliche Daueraufgabe" bezeichnet. Die Bundesregierung werde auch künftig alles Erforderliche dafür tun. Die Regierung sagte dem Bundesrat für seinen Antrag zugleich Unterstützung auf anderem Wege zu.

So will sie die Materialsammlung, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen soll, gemeinsam mit den Ländern weiterentwickeln und um aktuelle Erkenntnisse ergänzen. Schon jetzt stammt ein Großteil der Unterlagen vom Bundesamt für Verfassungsschutz.

Der Bundesrat hatte Mitte Dezember einen eigenen Anlauf für ein Verbotsverfahren beschlossen. Insbesondere die fünf FDP-Minister haben sich gegen einen Antrag der Regierung gestemmt. Sie fürchten ein erneutes Scheitern des Verfahrens und damit einen ungewollten Triumph für die NPD.

Aber auch bei Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie anderen Unionspolitikern gibt es Bedenken. Die Haltung der Bundesregierung war in den vergangenen Tagen auf massive Kritik der SPD sowie der Länder gestoßen.

Beim ersten Verfahren gegen die NPD hatten 2002 mit Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag alle drei Verfassungsorgane gemeinsam den Verbotsantrag gestellt. Der Versuch scheiterte, weil die NPD-Führung mit V-Leuten unterwandert war.

(REU/nbe)
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