Bundesjustizministerium Kabinett bringt Gesetz gegen Kinderehen auf den Weg

Berlin · Alle Ehen von unter 16-Jährigen sollen in Deutschland künftig grundsätzlich nichtig sein. Das sieht der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas vor, der nun vom Bundeskabinett angenommen wurde.

 Afghanische Bräute besuchen eine gemeinsame Hochzeitszeremonie in Afghanistan. (Archivfoto)

Afghanische Bräute besuchen eine gemeinsame Hochzeitszeremonie in Afghanistan. (Archivfoto)

Foto: dpa, os moa cul gfh

Das Mindestalter für Trauungen in Deutschland soll künftig bei 18 Jahren liegen. Ende Juli 2016 waren laut Ausländerzentralregister knapp 1500 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Personen als verheiratet registriert.

Der Gesetzentwurf von SPD-Politiker Heiko Maas sieht vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen. Ehen sollen demnach durch Gerichte aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.

Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei einer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung, könne davon abgesehen werden — und auch dann, wenn der minderjährige Gatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen. Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren.

(rent/dpa)
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