Nach Urteil BGH bestätigt Verurteilung von Ex-Innenminister Köckert
Karlsruhe/Erfurt · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des ehemaligen thüringischen Innenministers Christian Köckert im Grundsatz bestätigt. Der Schuldspruch wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsannahme ist damit rechtskräftig, das Strafmaß muss aber neu festgelegt werden.
Der BGH wies den Fall deshalb an das Landgericht Meiningen zurück, das Köckert 2014 zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Die Verurteilung wegen der Taten sei rechtsfehlerfrei erfolgt, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer am Dienstag in Karlsruhe.
Das Urteil des Landgerichts bezieht sich auf Taten, die Köckert nach seinem Rücktritt als Innenminister begangen hat. Ihm wurde im Zusammenhang mit mehreren Beraterverträgen angelastet, er habe sich von einem Elektromarkt-Investor kaufen lassen und ein Windkraftunternehmen protegiert. Köckert war von 1999 bis 2002 Innenminister von Thüringen. Christian Köckert (CDU) ist wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.