Entscheidung fällt am Nachmittag Bundesfinanzhof sieht Klagen gegen "Soli" kritisch

München (RPO). Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag sehr skeptisch bewertet. Das höchste deutsche Steuergericht will seine Entscheidung um 14 Uhr verkünden.

Die Klägerin, eine Rechtsanwältin aus Oberbayern, hat für den Fall einer Niederlage bereits Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekündigt.

Die Frau hält den Zuschlag von 5,5 Prozent zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer für eine verfassungswidrige, unbefristete Ergänzungsabgabe, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Der Soli wird seit 1991 in ganz Deutschland für den Aufbau Ost erhoben.

Finanzamt und die Finanzgerichte erster Instanz halten ihn für rechtens und haben die Klagen der Anwältin und einer parallel klagenden Maschinenbaufirma aus Köln abgewiesen.

Der Senatsvorsitzende und Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, ließ in der mündlichen Verhandlung starke Zweifel an der Argumentation der Kläger erkennen. Der Bund habe nach der deutschen Wiedervereinigung "eine Jahrhundertaufgabe" zu bewältigen. Ob der Zuschlag befristet werden müsse, "muss man an der historischen Aufgabe messen", sagte der Richter. Sie sei so groß, dass man auch bei der kritisierten Höhe dieser Ergänzungsabgabe "vielleicht nicht so mit der Grammwaage dran gehen darf".

Eine Aushöhlung des Finanzsystems zugunsten des Bundes und zulasten der Länder sei ebenfalls schwer zu erkennen: Es sei fraglich, ob Einnahmen von rund 10 Milliarden Euro aus dem Soli das System schon auf den Kopf stellten, sagte Viskorf. Der zweite Senat müsste aber von der Grundgesetzwidrigkeit überzeugt sein, um den Soli erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.

(apd/ila)
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