Bei Kundus Bundesanwaltschaft soll Luftangriff überprüfen

Dresden (RPO). Nach dem umstrittenen Luftangriff auf zwei Tanklastwagen nahe Kundus soll auf höchster Ebene über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden teilte am Freitag mit, dass sie die Prüfung des Vorfalls an die Bundesanwaltschaft abgebe.

Afghanistan: Das Protokoll des Luftangriffs
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Foto: AP

"In Afghanistan könnte ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen, mit dem der Luftangriff vom 04. September im Zusammenhang stand", erklärte die Dresdner Behörde.

Damit könne eine Zuständigkeit der Karlsruher Behörde gegeben sein. Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg will sich zu der Entscheidung am Nachmittag äußern.

Die Bundesanwaltschaft solle den Angriff "unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der völkerstrafrechtlichen Zulässigkeit des Militäreinsatzes" prüfen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Die Feststellung eines bewaffneten Konflikts würde danach nicht nur zur Anwendbarkeit des Völkerstrafgesetzbuchs führen, sondern insgesamt zur Geltung des humanitären Völkerrechts.

"Danach wären völkerrechtskonforme Militäreinsätze im Rahmen eines Mandats der Vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt", erklärte die Dresdner Ermittlungsbehörde. Zugleich stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass bei der Bombardierung der beiden von den Taliban entführten Tanklaster eine Vielzahl von Taliban-Kämpfern, "darüber hinaus aber auch weitere Personen getötet beziehungsweise verletzt" wurden.

Die Bundeswehr war wegen des Luftangriffs in die Kritik geraten. Einer Untersuchung der afghanischen Regierung zufolge kamen neben 69 Taliban auch 30 Zivilisten ums Leben, die Benzin aus den Tanks zapften. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan nannte den Angriff vergangene Woche dennoch militärisch angemessen.

(AFP/csr)
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