Eilverfahren angekündigt Bund und Länder wollen Infektionsschutzgesetz verschärfen

Berlin · Statt einer erneuten Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Bund und Länder am Freitag darauf geeinigt, das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. Das soll im Eilverfahren geschehen. Damit soll bundeseinheitlich geregelt werden, was in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 gilt.

 Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll in einer vorgezogenen Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen werden.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll in einer vorgezogenen Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen werden.

Foto: dpa/Hannibal Hanschke

Überraschende Wende bei der Corona-Strategie von Bund und Ländern: Die vor Ostern vereinbarte nächste Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder fällt aus. Stattdessen soll im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin mitteilte. Ziel sei es, bundesweit einheitliche Regelungen für Regionen mit hohen Infektionszahlen zu schaffen. Dazu werde die nächste Sitzung des Bundeskabinetts von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen.

Demmer sagte: „Bund und Länder haben sich heute darauf verständigt, in enger Absprache mit den Bundestagsfraktionen das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen, um nun bundeseinheitlich zu regeln, welche Beschränkungen zu ergreifen sind, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt.“ Angestrebt werde ein „ganz normales Gesetzgebungsverfahren“, sagte die Sprecherin. In der kommenden Woche wird es nach ihren Angaben keine Ministerpräsidentenkonferenz mehr geben.

Für den Fall, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner übersteigt, hatten Bund und Länder bereits Anfang März Regeln vereinbart: Alle Lockerungen der Corona-Maßnahmen müssten demnach wieder vollständig zurückgenommen werden. Allerdings hat sich in den vergangenen Wochen vielfach gezeigt, dass diese sogenannte Notbremse nicht angewendet wird. Kostenpflichtiger Inhalt Dies hatte auch Merkel kritisiert. Offenbar sollen die Regeln nun im Infektionsschutzgesetz verbindlich festgeschrieben werden.

(bora/dpa)
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