Bund-Länder-Finanzen Wie die Länder den Bund erpressen

Berlin · Die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht gut verlaufen. Nun besteht die Gefahr, dass er auch bei den Nachverhandlungen zum Kleingedruckten eine Niederlage einstecken muss.

 Schäubles konkrete Gesetzentwürfe gehen aus Sicht der Ministerpräsidenten weit über das Vereinbarte hinaus.

Schäubles konkrete Gesetzentwürfe gehen aus Sicht der Ministerpräsidenten weit über das Vereinbarte hinaus.

Foto: dpa, bvj pil lof tba

Nach dem Auslaufen des Solidarpakts für Ostdeutschland Ende 2019 müssen die Finanzbeziehungen des Bundes mit den Ländern und der Länderfinanzausgleich neu organisiert werden. Geberländer wie Bayern hatten zur Bedingung gemacht, durch die Reform deutlich entlastet zu werden, aber auch alle übrigen Länder wollten nicht schlechtergestellt werden. Die 16 Länder einigten sich deshalb auf eine Lösung zulasten des Bundes. Die Verantwortung für die ärmeren Länder wälzten sie auf ihn ab. Schäuble konnte das trotz Gegenwehr nicht verhindern — und wird ab 2020 rund 9,5 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr an die Länder überweisen. Im Gegenzug verlangte er mehr Einfluss auf die Verwendung der Bundesmittel. Zudem soll die Zuständigkeit für die Autobahnverwaltung von den Ländern auf den Bund übergehen.

Die Ministerpräsidenten hatten dem am 14. Oktober im Prinzip zwar zugestimmt, doch Schäubles konkrete Gesetzentwürfe gehen aus ihrer Sicht weit über das Vereinbarte hinaus. Heute soll die Reform endgültig beschlossen werden, das Bundeskabinett soll morgen sein Okay geben. Wegen vieler Grundgesetzänderungen sind bis Sommer 2017 Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat nötig. Dies sind die noch strittigen Punkte:

Autobahngesellschaft Eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes soll von 2021 an als GmbH Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln und für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Autobahnen zuständig sein. Laut der Beschlussvorlage für die MPK, die einen Zwischenstand der Vorgespräche zwischen Kanzleramt und Staatskanzleichefs abbildet, sollen die Autobahnen wie vereinbart in Bundesverwaltung übergehen. "Die Bundesstraßen — auch autobahn-ähnliche — verbleiben in Bundesauftragsverwaltung", heißt es aber.

Schäuble hatte bisher auch die Zuständigkeit für manche autobahn-ähnliche Bundesstraßen übernehmen wollen. "Für die Länder steht an oberster Stelle, dass es keine Privatisierungen und keine Nachteile für die bisher in den Straßenbauverwaltungen der Länder beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt", sagte MPK-Chef Erwin Sellering (SPD), Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident. Hier hatte Schäuble allerdings schon eingelenkt: Ein Verkauf von Anteilen der Autobahngesellschaft an private Investoren wird ausgeschlossen. Es gebe aber noch Detailfragen, so Sellering. "Zum Beispiel die Frage, was mit den autobahn-ähnlichen, vierspurigen Schnellstraßen wird."

Investitionen Der Bund will stärker kontrollieren, ob die Länder zugewiesene Bundesmittel als Finanzhilfe für Investitionen sinnvoll einsetzen — etwa für den sozialen Wohnungsbau. In der Beschlussvorlage heißt es nun aber: "Neue Kontrollrechte des Bundes (Erhebungen bei allen Behörden und neue Weisungsrechte des Bundes) werden nicht in das Grundgesetz aufgenommen." Schäuble hatte diese Rechte dagegen in die Verfassung schreiben wollen. "Es geht auch um das Interesse des Bundes, dass er mitreden will, wenn er Geld gibt. Gleichzeitig gibt es aber eine Eigenständigkeit der Länder, die ich als Erfolgsmodell der Bundesrepublik Deutschland erachte", sagte dazu Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Sanierungshilfen Zur Entlastung des Saarlands und Bremens soll der Bund ab 2020 jeweils 400 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich gewähren. Die Länder lehnen es aber ab, dass diese Mittel nur gegen Auflagen wie einen Schuldenabbau fließen. Die Sanierungshilfen sollten uneingeschränkt gewährt werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Das sehen allerdings noch nicht alle Länder so. Bouffier etwa hat auch Verständnis für Schäubles Position: "Die Haushaltsgesetze gelten natürlich auch für die Länder, und es ist verständlich, dass die Länder, die Hilfe vom Bund in Anspruch nehmen, sich gewisse Mitspracherechte des Bundes gefallen lassen müssen."

(mar/qua)
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