240 Millionen Euro Schadensersatz Bund erhält Zahlungen wegen SED-Geldwäsche

Frankfurt (RPO). Den neuen Bundesländern winkt ein unverhoffter Geldregen: Die österreichische Bank Austria muss dem Bund bis zu 240 Millionen Euro zahlen, weil nach Auffassung eines Schweizer Gerichts eine frühere Tochter des Instituts bei der Veruntreuung von Geldern aus SED-Vermögen mitgeholfen hatte.

Wie Bank Austria in der Nacht zum Samstag mitteilte, sorgte das Urteil für eine überraschende Wendung in einem Rechtsstreit, der in den 1990er Jahren begann. Das Geldhaus will die Entscheidung allerdings anfechten.

Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die als Nachfolgerin der Treuhandanstalt versteckten Geldern der DDR-Staatspartei SED auf der Spur ist. In dem Fall geht es um eine ostdeutsche Handelsfirma, die damals rund eine halbe Milliarde D-Mark (250 Millionen Euro) wert war. Umgerechnet 128 Millionen Euro wurden nach der Wende aus der Firma abgezogen durch Transaktionen über die frühere Schweizer Tochter der Bank Austria.

Die BvS wirft dem Institut daher vor, "an der Veruntreuung von Geldern von Unternehmen im ehemaligen Ostdeutschland teilgenommen" zu haben, wie es in der Mitteilung der Bank Austria heißt. Demnach schloss sich dieser Auffassung auch das Berufungsgericht Zürich an und urteilte am Donnerstag zugunsten der BvS.

Die Bank Austria als frühere Mutter der beschuldigten Bank muss Deutschland nun also die verschwundenen 128 Millionen Euro ersetzen und darauf auch noch Zinsen zahlen. Den gesamten Betrag beziffert Bank Austria auf bis zu 240 Millionen Euro. Für das Institut, das zum italienischen UniCredit-Konzern gehört, kam das Urteil - nach einer vorinstanzlichen Entscheidung zu eigenen Gunsten - "unerwartet". Es will dagegen nach Vorlage der schriftlichen Begründung beim Kassationsgericht des Kantons Zürich sowie beim Schweizerischen Bundesgericht vorgehen.

Dadurch werde die Vollstreckung in der Regel aber nicht aufgeschoben, zitierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" den BvS-Prozessbevollmächtigten Marco Niedermann. Dem Blatt zufolge soll das Geld gemäß Einigungsvertrag an gemeinnützige Projekte in den ostdeutschen Ländern fließen.

(RTR/top)
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