Mehr fördern statt fordern Was ändert sich mit der Einführung eines Bürgergelds?

Berlin · Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung eines Bürgergelds beschlossen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet die wichtigsten Fragen zu den geplanten Regelungen.

 Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, hatte für das Bürgergeld geworben (Agenturfoto).

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, hatte für das Bürgergeld geworben (Agenturfoto).

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Einführung des Bürgergelds ist beschlossene Sache. Nach teils emotionaler Debatte im Plenum, hat der Bundestag entschieden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum soll es statt der bisherigen Hartz.IV-Regelungen ein Bürgergeld geben?

Die Einführung eines Bürgergelds gehört zu den größten Sozialreformen der Ampelregierung. Es soll an die Stelle der Hartz-IV-Regelungen treten, die vor 18 Jahren in Kraft traten und vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) initiiert worden waren. Bei der Neuregelung steht das „Fördern“ der Menschen stärker im Fokus als das „Fordern“. Konkret heißt das: Der Regelsatz soll um rund 50 Euro auf 502 Euro monatlich angehoben werden. Für Vermögen gibt es bis zu einer bestimmten Summe eine „Schonzeit“, in der es nicht angetastet wird. Die Weiterbildung wird besser unterstützt. Schülerinnen und Schüler dürfen in den Ferien unbegrenzt dazuverdienen. Auch das ehrenamtliche Engagement wird besser gefördert. Sanktionen für Empfänger sollen abgemildert werden.

Ab wann soll es ausgezahlt werden?

Geplant ist, dass das entsprechende Gesetz zum Bürgergeld zum 1. Januar in Kraft tritt und dann schrittweise umgesetzt wird. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen; die Union droht mit einer Blockade in der Länderkammer. Käme es dazu, müsste der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden, dann ist eine Verzögerung sehr wahrscheinlich. Die entsprechende Sitzung des Bundesrats ist bereits am Montag.

Wer erhält das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll sicherstellen, dass der Lebensbedarf gewährleistet werden kann. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird auch künftig Anspruch auf das Bürgergeld haben. Neue Anträge müssen demnach nicht gestellt werden.

Welche Kritik gibt es an der Regelung?

Kritik kommt von mehreren Seiten: Die Union kritisiert, dass es das „Schonvermögen“ gibt, das bei einer vierköpfigen Familie bis zu 150.000 Euro betragen kann. Sie hat als Kompromiss vorgeschlagen, dass zu Jahresbeginn nur die Erhöhung der Regelsätze in Kraft tritt, das lehnt die Ampelregierung ab. Wohlfahrtsverbände begrüßen das Bürgergeld grundsätzlich, fordern aber, dass die Regelsätze stärker heraufgesetzt werden. Dafür spricht sich auch die Linksfraktion aus.

(zeit/kna)
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