Unterlagen über Verena Becker Buback-Sohn erleichtert über Freigabe von RAF-Akten

Frankfurt/Main (RPO). Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback hat sich über die Freigabe von Verfassungsschutz-Akten im Fall Verena Becker erleichtert gezeigt. Das sagte Michael Buback am Dienstag.

Ex-RAF-Terroristin Becker von der Vergangenheit eingeholt
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"Ich bin froh, dass dies nach so langer Zeit passiert ist, und ich erhoffe mir Auskunft über die Art und Dauer der Wechselwirkungen zwischen Verena Becker und Geheimdiensten", so der Chemie-Professor. Die 57-jährige Becker wird verdächtigt, Beihilfe zum Attentat der Roten-Armee-Fraktion auf Bubacks Vater geleistet zu haben.

Nachdem DNA-Spuren Beckers an einem Bekennerschreiben gefunden und bei einer Durchsuchung Unterlagen beschlagnahmt wurden, erließ ein Ermittlungsrichter im August vergangenen Jahres Haftbefehl. Kurz vor Weihnachten wurde Becker aber wegen fehlender Fluchtgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen.

Michael Buback erwartet nach eigenen Worten aus den Akten aber eher weniger Auskunft zu den Tätern und zum Tatablauf. "Diese Akten wurden dem Generalbundesanwalt bereits 1982 umfassend und schriftlich übergeben. Es wäre wichtig zu erfahren, weshalb der Generalbundesanwalt angesichts des in den Akten angeblich sehr klaren Hinweises auf die Person, die geschossen hat, kein Ermittlungsverfahren aufgenommen hat", sagte der Wissenschaftler.

Zugleich sprach sich Buback erneut dafür aus, bestimmte Zeugen vor Gericht zu hören. "Ich weiß inzwischen von mehreren Augenzeugen, die teils am Tag vor dem Attentat, während des Attentats und kurz nach dem Attentat einen größeren Mann als Lenker des Tatmotorrads und eine zierliche Person, höchstwahrscheinlich eine Frau, auf dem Soziussitz gesehen haben."

Bundesanwaltschaft bekommt Akten

Die Bundesanwaltschaft hatte am Montag bekannt gegeben, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Fall Becker Akten mit 309 Seiten an die Karlsruher Ermittler übermittelte. Sie stammen aus den Jahren 1981 und 1982 und können im Prozess gegen Becker verwendet werden. Allerdings sind sie weiterhin geheim und die Quellen geschützt. Die Bundesanwälte wollen die Unterlagen nun auswerten und rechnen Mitte April mit einer Anklage.

Unklar ist, um welche Informationen es sich genau handelt. Möglicherweise gibt es darin Aussagen von Becker selbst, die Anfang der 80er Jahre mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete.

Becker wurde zusammen mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg am 3. Mai 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Mord in Singen verhaftet. Zuvor lieferten sich die beiden Terroristen eine Schießerei mit der Polizei, bei der mehrere Beamte und sie selbst verletzt wurden. Wegen der Straftaten bei der Festnahme wurden Becker und Sonnenberg zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach neun Jahren und zwei Monaten Haft wurde sie 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.

Wegen der Buback-Morde wurde Becker nie angeklagt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde 1980 mangels Beweisen eingestellt. Die Bundesanwaltschaft ging davon aus, dass Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar die Buback-Attentäter waren. Wer das Motorrad fuhr, wer als Sozius die tödlichen Schüsse abgab und wer im Fluchtauto wartete, konnte nie genau geklärt werden. Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen, nachdem der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock den anderweitig verurteilten ehemaligen Terroristen Stefan Wisniewski 2007 als Schützen nannte.

(apd/das)
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