Entscheidung im Bundesrat I Arbeitnehmer haben ab 2019 das Recht auf befristete Teilzeit

Berlin · Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben ab Anfang 2019 einen Anspruch darauf, zeitlich befristet in Teilzeit zu arbeiten. Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit passieren lassen.

 Die sogenannte Brückenteilzeit soll es ermöglichen, für einen befristeten Zeitraum in Teilzeit zu arbeiten und anschließend wieder auf Vollzeit zu wechseln.

Die sogenannte Brückenteilzeit soll es ermöglichen, für einen befristeten Zeitraum in Teilzeit zu arbeiten und anschließend wieder auf Vollzeit zu wechseln.

Foto: NGG

Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen.

Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Während der Brückenteilzeit gibt es keinen Anspruch, die Arbeitszeit noch einmal zu verlängern oder zu verkürzen. Bisher gibt es ein Rückkehrrecht in eine volle Stelle bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Bei Arbeitnehmern, die bereits in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitsplatz frei ist. Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.

(jco/dpa)
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