Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Brennelementesteuer ist verfassungswidrig

Karlsruhe · Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz und das Gesetz nichtig. Atomkonzerne können auf eine Rückerstattung von mehr als sechs Milliarden Euro hoffen.

 Hinter einem EnBW-Logo ist das Kernkraftwerk Philippsburg (Baden-Württemberg) zu sehen.

Hinter einem EnBW-Logo ist das Kernkraftwerk Philippsburg (Baden-Württemberg) zu sehen.

Foto: dpa

Die bis Ende vergangenen Jahres erhobene Brennelementesteuer für Atomkraftwerke ist rechtswidrig. Kraftwerksbetreiber haben damit Anspruch auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe, wie sich aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichten Beschuss ergibt. Die Steuer wurde seit Anfang 2011 erhoben und war bis Ende 2016 begrenzt.

Die Steuer sei rechtlich keine Verbrauchssteuer, weshalb der Bund sie nicht habe erheben dürfen, hieß es zur Begründung der Karlsruher Entscheidung. Das entsprechende Gesetz wurde damit rückwirkend für nichtig erklärt. Der Bund hatte laut Gericht mit der Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro eingenommen.

Die von der Energiewende gebeutelten Stromkonzerne Eon und RWE können nun mit Steuerrückerstattungen in Milliardenhöhe rechnen. Eon hatte nach Auskunft eines Sprechers rund 2,8 Milliarden Euro Steuer gezahlt. RWE rund 1,7 Milliarden Euro. Das Geld muss aus Sicht der Unternehmen nun zurückfließen. Der Aktienkurs der beiden Konzerne sprang nach Bekanntwerden der Entscheidung deutlich nach oben.

Die Brennelementesteuer wurde fällig, wenn frisches Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt wurde und betrug 145 Euro pro Gramm. Das Finanzgericht Hamburg war der Ansicht, dass die Steuer verfassungswidrig sei und legte den Fall vor vier Jahren Karlsruhe zur Entscheidung vor.

(das/mro/AFP)
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