Trotz des Appells des Vatikans Bosbach: Union geht nicht gegen Homo-Ehe vor

Berlin (rpo). Auch nach dem Appell des Vatikans wird die Union nicht gegen das Gesetz zur Homo-Ehe vorgehen. Davon geht Unions- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach aus.

"Wir haben unsere Ablehnung bei den Beratungen des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft vor gut zwei Jahren deutlich gemacht", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) am Freitag in einem dpa-Gespräch. "Ich bin aber nicht der Auffassung, dass wir die Botschaft des Vatikans nun zum Anlass nehmen sollten, erneut gegen das Gesetz aktiv zu werden." Diese Haltung vertritt auch die bayerische Landtags-CSU.

Gleichwohl stellten sich erneut einige Unions-Abgeordnete voll hinter die Botschaft der katholischen Kirchenführung, ohne jedoch damit die Forderung nach Aufhebung des Gesetzes zu verbinden. Der Lesben- und Schwulenverband forderte die Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber, dennoch auf, sich von diesen Politikern zu distanzieren.

Der Vatikan hatte am Donnerstag katholische Politiker weltweit zum Widerstand gegen homosexuelle Lebensgemeinschaften aufgerufen. Homo- Ehen seien eine Gefahr für die Gesellschaft und dürften nicht rechtlich anerkannt werden, hieß es.

Wie zuvor auch Politiker von SPD und Grünen bekräftigte die FDP nochmals ihre Kritik an dem Dokument der Glauben-Kongregation, das unter Federführung von Kardinal Joseph Ratzinger entstanden war. FDP- Chef Guido Westerwelle sah in dem Papier ein "sehr rückständiges Gesellschaftsverständnis".

Der für Kirchenfragen in der CSU-Landesgruppe zuständige Abgeordnete Johannes Singhammer meinte, Ratzingers Auffassung entspreche durchaus den Wertentscheidungen des Grundgesetzes. "Nach wie vor gilt: Ehe und Familie sind nach unserer Verfassung privilegiert, nicht aber die so genannte Homosexuellen-Ehe."

Die Dresdner CDU-Abgeordnete Christa Reichard äußerte zur Botschaft aus Rom: "Als katholische Politikerin bin ich dankbar für diese Klarstellung. Die zunehmende Thematisierung homosexueller Lebensweisen in der Öffentlichkeit und den Medien und die damit verbundene Beeinflussung junger Menschen erfüllt mich mit Sorge." Viele Probleme entstünden durch die Vernachlässigung von Ehe und Familie.

Die Haltung, trotz der Bedenken jetzt nicht erneut gegen das Gesetz vorzugehen, begründete Bosbach damit, dass schon zahlreiche homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft in Deutschland eingegangen seien. "Diese hätten dies im Vertrauen auf das Gesetz getan, was zu respektieren ist." Außerdem wäre ein erneuter Vorstoß sicherlich im Bundestag erfolglos.

Der Rechts- und Innenexperte verwies darauf, dass die Union weiterhin das Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz ablehne, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf. In dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition sind unter anderem die steuerrechtlichen Folgen des Eingehens einer Lebenspartnerschaft geregelt, die vom eigentlichen Gesetz nicht erfasst werden. Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, das am 1. August 2001 in Kraft trat, können gleichgeschlechtliche Paare eheähnlich den Bund fürs Leben schließen. Unter anderem werden gegenseitige Unterhaltspflichten begründet.

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