Dresdner Gericht will Aufhebung der Immunität Ramelow: Verfolgungsdrang an Absurdität nicht zu überbieten

Erfurt/Dresden · Kaum im Amt droht Thüringens neuem Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) juristischer Ärger: Das Amtsgericht Dresden hat die Aufhebung der Abgeordneten-Immunität von Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) beantragt. Das bestätigte ein Sprecher des Landtags am Dienstagabend in Erfurt.

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Foto: dpa, mic pzi

Hintergrund ist ein Verfahren gegen Ramelow wegen dessen Teilnahme an Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden im Jahr 2010. Es war schon einmal eingestellt worden, soll nun aber weitergeführt werden. Die Aufhebung der Immunität müsse noch einmal neu beantragt werden, weil inzwischen eine neue Wahlperiode begonnen habe, erläuterte der Sprecher. Ramelow war am vergangenen Freitag zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Seine Fraktion kündigte noch für Dienstagabend eine Stellungnahme an.

Ramelow hat die geplante Fortsetzung des Verfahrens wegen seiner Teilnahme an Protesten gegen Neonazis in Dresden kritisiert. Dieser Verfolgungsdrang sei "an Absurdität nicht zu überbieten", sagte Ramelow am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur. Damit werde die Zivilgesellschaft eingeschüchtert. Er bestätigte, dass das Amtsgericht Dresden beantragt hat, seine Abgeordneten-Immunität aufzuheben. Die Staatskanzlei teilte mit, Ramelow bleibe dabei, dass friedlicher Protest gegen Demos, auf denen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet würden, nicht kriminalisiert werden dürfe.

Das Amtsgericht Dresden hatte das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz im Frühjahr dieses Jahres schon einmal eingestellt - ohne dabei auf Ramelows Bedingung einzugehen, dass die Justizkasse die Anwaltskosten übernimmt. Der Linke-Politiker legte Beschwerde ein. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, wurde daraufhin wieder aufgehoben.

"Es geht mir nicht ums Geld, es geht um Gerechtigkeit", hatte Ramelow damals gesagt. Er sei bei der fraglichen Demonstration am 13. Februar 2010, bei der Tausende Gegendemonstranten einen Aufmarsch von Neonazis blockierten, als Vermittler aufgetreten, nicht als Rädelsführer. Die Polizei habe seine Dienste in Anspruch genommen. Auf die jetzige Entscheidung des Gerichts reagierte er laut "Spiegel Online" "befremdet".

Ramelow war am vergangenen Freitag zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden und ist seitdem der erste Linke-Politiker an der Spitze eines Bundeslandes. Sein Abgeordnetenmandat will er früheren Angaben zufolge ohnehin abgeben. Bei der Linken dürfen Regierungsmitglieder nach den Regeln der Partei nicht gleichzeitig Abgeordnete sein. Am Mittwoch will die Landtagsfraktion entscheiden, wer Ramelow als Fraktionschef nachfolgt. Zur Wahl steht Landesparteichefin Susanne Hennig-Wellsow.

(dpa)
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