Beschwerde bei Gericht Bochum will Rückkehr von Sami A. verhindern

Münster · Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. hat die Stadt Bochum Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des Mannes eingelegt. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden soll in Tunesien bleiben.

Ein Flugzeug fliegt abgeschobene Flüchtlinge nach Tunesien (Archivbild).

Ein Flugzeug fliegt abgeschobene Flüchtlinge nach Tunesien (Archivbild).

Foto: dpa/Boris Roessler

Die Beschwerde ging am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, wie das Gericht mitteilte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Freitag entschieden, dass die Abschiebung Sami A.s rückgängig gemacht werden müsse, da ihm in Tunesien Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst, als das Flugzeug schon in der Luft war.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen hatten bereits angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde bei der nächsten Instanz einzulegen.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Der Tunesier wird von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war Ende Juni festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht worden, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte.

Um die Abschiebung von Sami A. besteht ein Streit. Der Remscheider SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf hat Horst Seehofer wegen der Abschiebung von Sami A. angezeigt. Begründung: Der Bundesinnenminister habe gegen geltendes Recht verstoßen.

(skr/AFP/dpa)
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