Absage an Datensammelei Bundesverwaltungsgericht kippt Metadaten-Speicherung des BND

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht hat der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) einen Riegel vorgeschoben. Wie das Gericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, fehlt für diese Speicherung die nötige gesetzliche Grundlage.

 Logo des Bundesnachrichtendienstes in Berlin.

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Foto: dpa, pdz hjb

Deswegen müsse der BND die Praxis unterlassen. Gegen die Speicherung der anonymisierten Verbindungsdaten in der BND-Datei "Veras" hatten die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) sowie ein Rechtsanwalt geklagt. (Az.: BVerwG 6 A 6.16 und BVerwG 6 A 7.16) Das Urteil gilt strenggenommen nur für die Kläger, ist aber eine klare Absage an die Datensammelei des BND.

"Das Urteil ist ein historischer Erfolg für Reporter ohne Grenzen, weil es uns gelungen ist, dem BND Grenzen aufzuzeigen", erklärte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Auch andere Personen und Organisationen könnten nun vom BND verlangen, dass ihre Daten nicht gespeichert werden.

Der BND teilte mit, man habe die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen. Eine Urteilsbegründung liege aber noch nicht vor. "Sie wird nach Eingang in der gebotenen Sorgfalt ausgewertet", hieß es.

(ems)
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