Angeblich unverzichtbar bei Ermittlungen BKA besteht auf Vorratsdatenspeicherung

Wiesbaden · Das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine zeitweise Speicherung von Telefon- und Computerkommunikationsdaten für unverzichtbar. In polizeilichen Ermittlungen seien rückwirkende Verkehrsdaten oft der entscheidende Ansatz, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Mittwoch nach Angaben seiner Behörde in Wiesbaden. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist zwischen Union und FDP in der Berliner Koalition umstritten.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die Regelung gekippt, Daten sechs Monate lang zu speichern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat vor kurzem eine Studie vorgestellt, wonach die fehlende Speicherung die Aufklärung von Verbrechen nicht behindert. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
hält eine anlasslosen Speicherung hingegen für einen wichtigen Ansatz zur Kriminalitätsbekämpfung.

Ziercke zitierte eine Erhebung seines Amtes. Von März 2010 bis April 2011 habe das BKA 5082 mal Telekomanbieter um Auskunft zu Verbindungsdaten gegeben. In 84 Prozent der Anfragen habe es keine Antworten gegeben.

Neun von zehn Anfragen betrafen den Datenverkehr zwischen Computern, erfragt wurden Anschlussinhaber von IP-Adressen. Daraus lasse sich jedoch nicht schließen, dass die Speicherung von Telefondaten nicht kriminalistisch wichtig sei, sagte Ziercke.
Festnetz- oder Mobilanschlüsse seien meist fest vergeben, daher seien sie einfacher zu identifizieren. Trotzdem seien die Auskünfte der Telefonie-Anbieter meist unvollständig gewesen. Mit diesem Problem hätten die Fahnder auch derzeit bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Terrorzelle zu kämpfen.

Der Polizei gelinge es in der Regel, die Abfrage von Computer-Verbindungsdaten binnen sieben Tagen zu stellen. Daher treffe das Argument nicht zu, dass eine Speicherung bei den Anbietern große Speicherkapazitäten erfordere. "Das BKA führt in der Regel Verfahren aus dem Bereich der Schwerstkriminalität", sagte Ziercke.
"Dabei ist die Erhebung retrograder Verkehrsdaten für uns oft der entscheidende Ermittlungsansatz."

(dpa)
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