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Interner Bericht Beim deutschen Waffenrecht besteht Änderungsbedarf

Berlin · Das SPD-geführte Bundesinnenministerium und die Grünen würden das zuletzt 2020 reformierte Waffenrecht gerne verschärfen. Ein interner Bericht zeigt, wo es aktuell noch Probleme gibt. Die FDP drückt auf die Bremse.

Eine Pistole, Patronen und ein Magazin liegen auf einer Waffenbesitzkarte (Symbolfoto).

Foto: dpa/Patrick Pleul

Beim deutschen Waffenrecht besteht laut einem Bericht zur Evaluierung der Reform von 2020 noch Änderungsbedarf. Für die Analyse, die am Mittwoch an den Innenausschuss des Bundestages ging, waren sowohl Behördenmitarbeiter als auch Verbände wie der Deutsche Jagdverband oder das Forum Waffenrecht befragt worden. Die überwiegende Zahl der Regelungen der jüngsten Waffenrechtsnovelle sei zwar „sachgerecht und praktikabel“, heißt es in dem Bericht. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung von Menschen, die eine Erlaubnis für den Waffenbesitz haben oder beantragen, gebe es aus Sicht der Waffenbehörden aber Verbesserungsbedarf. Dazu zählten etwa „die generelle Befugnis, das persönliche Erscheinen anzuordnen, oder auch die Vorlage psychologischer Gutachten“.

Nachgeschärft werden sollte aus Sicht der Behörden außerdem bei den Bestimmungen, die dafür sorgen sollen, dass Verfassungsfeinde nicht in den Besitz von Schusswaffen gelangen, beziehungsweise eine schnellere Entwaffnung solcher Menschen ermöglichen. Die seit 2020 geltende Vorschrift zum Verbot bestimmter Magazine hat sich laut Bericht als wenig praxistauglich und schwer zu kontrollieren erwiesen.

Von den befragten Verbänden wurde demnach kritisiert, dass die damals neu eingeführte automatische Abfrage zu jedem einzelnen Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz unmittelbar nach Inkrafttreten zu enormen Verzögerungen führte, „was mitunter drastische Folgen, insbesondere für Jäger, hatte“. Gegen eine mögliche Ausweitung der Abfrage auf weitere Behörden hätten die Verbände zwar grundsätzlich keine Einwände. Dies dürfe aber nur „mit einer im Vorfeld funktionierenden elektronischen Bearbeitung vollzogen werden“.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Januar einen internen Entwurf für eine weitere Reform erarbeitet, der ein Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen und weitere Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts vorsah. Die Grünen begrüßten das Vorhaben, das bisher nicht zur Beschlussfassung ans Kabinett ging, generell. Die FDP positionierte sich dagegen. Sie forderte damals, erst einmal zu schauen, was die Waffenrechtsnovelle von 2020 gebracht hat.

„Verfassungsfeinde dürfen unter keinen Umständen Zugang zu Waffen haben“, sagte der Obmann der Grünen im Innenausschuss, Marcel Emmerich. Es brauche „eine absolute Versagung für Personen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen“. Diesen Vorschlag der Behörden unterstütze seine Fraktion, da er zu mehr Sicherheit und Rechtsklarheit führe und dadurch die Verwaltung entlaste.

Auf die Bremse tritt dagegen der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle. „Die Evaluation des Bundesinnenministeriums allein begründet keinen Handlungsbedarf beim Waffenrecht“, sagte Kuhle der Deutschen Presse-Agentur. Bevor die Gesetze erneut geändert würden, sollten erst die Waffenbehörden in den Ländern besser ausgestattet werden, um das geltende Recht anzuwenden. Er regte gleichzeitig an, die statistische Erfassung zu ändern, damit besser erfasst werde, welche Straftaten mit illegalen Waffen begangen werden.

(clv/dpa)