Vernehmung war nicht rechtens BGH spricht Frauke Petry in Falscheid-Verfahren frei

Karlsruhe/Dresden · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Verurteilung der früheren AfD-Chefin Frauke Petry wegen fahrlässiger Falschaussage aufgehoben und die 44-Jährige damit freigesprochen. Ihre Zeugenvernehmung 2015 unter Eid sei unzulässig gewesen.

 Frauke Petry sitzt vor Beginn einer Verhandlung in einem Gerichtssaal (Archivbild).

Frauke Petry sitzt vor Beginn einer Verhandlung in einem Gerichtssaal (Archivbild).

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Über einen entsprechenden Beschluss vom 14. April informierte der BGH am Mittwoch. Das Landgericht Dresden hatte Petry im April 2019 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsch ausgesagt und ihre Angaben unter Eid gemacht zu haben. Vom Vorwurf des vorsätzlichen Meineids war die Staatsanwaltschaft Dresden in dem Verfahren jedoch abgerückt. Petry legte Revision ein.

Laut BGH hat sich die Angeklagte „nicht wegen fahrlässigen Falscheids strafbar gemacht, da sie als Vertreterin der am Wahlprüfungsverfahren beteiligten AfD-Fraktion von der Zeugenrolle ausgeschlossen“ war. Das sächsische Wahlprüfungsgesetz sehe zwar eine Vereidigung von Zeugen durch den Wahlprüfungsausschuss vor. Das gelte aber nicht, wenn sie in dem Verfahren beteiligt sind. „Könnten Beteiligte – wie hier die AfD-Landtagsfraktion – nur durch Vertreter handeln, würden diese die für Beteiligte geltenden Rechte und Pflichten wahrnehmen“, hieß es. Die Zeugenvernehmung unter Eid sei somit unzulässig gewesen.

Petry hatte ihrer Partei nach der Bundestagswahl 2017 den Rücken gekehrt und später die Blaue Partei gegründet. Nach Wahlschlappen bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen 2019 kündigte Petry die Auflösung der Blauen Partei an. Die Politikerin selbst ist derzeit als Fraktionslose im Bundestag vertreten.

(felt/dpa)
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