Kabinett beschließt Reform Bezahlter Pflege-Urlaub ist vom Tisch

Berlin (RPO). Bezahlter Pflege-Urlaub für Angehörige: Der Vorschlag von Gesundheitsministerium Ulla Schmidt (SPD) ist vom Tisch. Auf Druck der Union musste sie ihren umstrittenen Vorschlag aus der Gesetzesvorlage streichen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pflegereform beschlossen.

Der Gesetzentwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht unter anderem die Anhebung der Pflegesätze, die Einrichtung von Pflegestützpunkten und mehr unangemeldete Qualitätskontrollen in sozialen Einrichtungen vor. Schmidt setzt jedoch auf Nachbesserungen im Lauf der weiteren Beratungen.

Den Vorschlag von zehn bezahlten Pflegetagen musste Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) wegen des Widerspruchs der Union zurücknehmen. Nun gibt es einen Anspruch auf eine unbezahlte kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten gibt es für die Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. So würden die Betroffenen Zeit erhalten, sich um verschiedene Pflegeangebote zu kümmern.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 Prozent werden ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent erhöht. Bei Kinderlosen wird der derzeitige Beitrag von 1,95 Prozent auf 2,2 Prozent erhöht. Dies soll jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro bringen und den Bedarf bis Anfang 2015 sicherstellen.

Die Pflegesätze werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben, wobei besonders die häusliche Pflege gestärkt wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 2015 im dreijährigen Rythmus an die Preissteigerung angepasst werden.

Erstmals werden Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen. Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro jährlich, auch wenn sie lediglich einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf haben.

(afp)
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