Volksverhetzung und Beleidigung Bewährungsstrafe für NPD-Chef Voigt

Berlin (RPO). Im Prozess wegen Volksverhetzung und Beleidigung ist der NPD-Vorsitzende Udo Voigt zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch gegen den NPD-Sprecher Klaus Beier verhängte das Gericht am Freitag eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Der Leiter der Rechtsabteilung der Partei, Frank Schwerdt, erhielt zehn Monate auf Bewährung.

2008: Wer ist Udo Voigt?
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Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass er und zwei weitere NPD-Funktionäre den früheren Nationalspieler in einem Flugblatt "herabgesetzt, diffamiert und in seiner Ehre verletzt" haben. Zudem hätten sie rechtsradikale Übergriffe und Ausländerfeindlichkeit geschürt.

NPD-Pressesprecher Klaus Beier wurde ebenfalls zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Leiter der Rechtsabteilung der Partei, Frank Schwerdt, erhielt zehn Monate auf Bewährung. Zudem müssen die drei Parteifunktionäre jeweils 2.000 Euro an die Kinderhilfsorganisation Unicef zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung gefordert; die Verteidigung plädierte auf Freispruch und will nun Berufung gegen das Urteil einlegen.

"Angriff auf die Menschenwürde"

In dem Prozess ging es um einen Planer der NPD für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONALmannschaft!". Das Gesicht des auf dem Flugblatt abgebildeten Spielers ist zwar nicht erkennbar. Das Gericht sah es aber als zweifelsfrei erwiesen an, dass Owomoyela gemeint war. Die Trikotnummer sei klar als die 25 Owomoyelas erkennbar, sagte Richterin Monika Pelcz.

Die Angeklagten gaben dagegen an, ein Bild des ehemaligen Nationalspielers Sebastian Deisler als Vorlage für den Flyer verwendet zu haben. Der Slogan sei nicht auf die Hautfarbe gemünzt gewesen, sondern bezöge sich auf eine "weiße Weste", die der Fußballsport angesichts von Korruptionsskandalen zurückgewinnen müsse.

Voigt spricht von politischem Urteil

Richterin Pelcz wertete das Flugblatt dagegen als eindeutig diffamierend. "Wenn das keine rassistische Darstellung ist, dann weiß ich nicht, was eine rassistische Darstellung sein soll", sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Die Darstellung sei auch dazu geeignet, "den Frieden zu stören", und stelle "einen Angriff auf die Menschenwürde" dar.

Voigt nannte den Richterspruch absurd. "Wir werden das Urteil nicht akzeptieren. Es ist ein eindeutig politisches Urteil", sagte er. Owomoyela sei mit dem Planer nicht gemeint gewesen.

(DDP)
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