Verfahren gegen ihren Mann Bettina Wulff soll ausgesagt haben

München/Hannover · Im Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat seine Frau Bettina laut einem Medienbericht überraschend doch ausgesagt.

Christian und Bettina Wulff ganz innig
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Die 38-Jährige habe sich am 1. Oktober bei der Staatsanwaltschaft Hannover als Zeugin zum Vorwurf der Vorteilsannahme gegen ihren Mann geäußert, berichtet der "Focus" in seiner neuen Ausgabe. Zuvor habe sie nicht aussagen wollen. Wulffs Anwalt wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem Bericht äußern.

Gegen Christian Wulff wird seit Februar wegen seiner Nähe zum Unternehmer David Groenewold ermittelt. Bis Ende der Woche will die Staatsanwaltschaft laut dem "Focus"-Bericht eine Erklärung zu dem Verfahren abgeben und Kritik an der Ermittlungsdauer zurückweisen. Für eine Stellungnahme war die Staatsanwaltschaft am Samstag zunächst nicht zu erreichen.

2007 knapp bei Kasse

Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet indes, dass sich bei den Ermittlungen gegen Wulff gezeigt habe, dass der Ex-Bundespräsident nach seiner Scheidung 2007 knapp bei Kasse gewesen sei.

Demnach sagte der mit Wulff befreundete Unternehmer Egon Geerkens gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover aus, er habe dem damaligen Ministerpräsidenten in jenem Jahr 30.000 und 60.000 Euro geliehen und dafür eine Rolex-Uhr und Bücher als Sicherheiten erhalten.

Im Juli 2008 sei ein Privatkonto Wulffs mit 12.534 Euro im Soll gewesen, berichtete die Zeitung weiter. Kurze Zeit später trat Wulff einen Urlaub mit seiner Frau Bettina in einem Apartment auf Sylt an, das der Filmunternehmer David Groenewold reserviert hatte. Wulff hatte die Übernachtungskosten nach eigener Aussage in bar beglichen.

2500 Euro geschenkt

Bettina Wulff habe dazu angegeben, das Geld stamme aus einem Weihnachtsgeschenk ihrer Mutter. Die Mutter habe der Staatsanwaltschaft Hannover schriftlich bestätigt, sie habe ihrer Tochter zu Weihnachten 2007 einen Bargeldbetrag in Höhe von 2500 Euro geschenkt.

Der Zeitung zufolge erschien der Staatsanwaltschaft Hannover die mehrmonatige Aufbewahrung dieses Betrages angesichts des negativen Kontostands wirtschaftlich unvernünftig. Das sei ein Grund dafür gewesen, dass sie im Februar wegen des Sylt-Urlaubs 2008 und zweier weiterer Reisen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung gegen Wulff und Groenewold einleitete.

(dpa/afp)
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