Fragen und Antworten zur Altersvorsorge Wie der Staat Betriebsrentner doppelt abkassiert

Betriebsrentner und Bezieher von Direktversicherungen müssen seit 2004 zweifach Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen. Eine Ungerechtigkeit, die viele abschaffen wollen – nur nicht die Kanzlerin und der Finanzminister.

Betriebsrente: Der unfaire doppelte Beitrag
Foto: Imago

Angela Merkel wird sich mit dieser Aussage keine Freunde in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft gemacht haben. Mitte Februar bremste sie in einer Fraktionssitzung von CDU und CSU einen Vorstoß ihres Gesundheitsministers aus. Jens Spahn, ebenfalls CDU, hatte intern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschaffung einer Ungerechtigkeit vorsieht: Spahn will erreichen, dass Betriebsrentner und Bezieher von Lebensversicherungen oder Direktversicherungen künftig nicht mehr den doppelten Krankenkassenbeitrag auf diese Einkommen zahlen müssen. Merkel aber winkte ab: Das sei im Koalitionsvertrag nicht verabredet, es gehöre schon gar nicht zu den prioritären Maßnahmen der Koalition und sei mithin nicht finanzierbar.

Spahn und der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung von CDU/CSU, Carsten Linnemann, wollen aber nicht lockerlassen. Die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“ auf Betriebsrenten sei auf dem letzten CDU-Bundesparteitag beschlossen worden und müsse deshalb auch in Regierungshandeln umgesetzt werden, argumentieren sie. Und auch in der SPD gibt es einen entsprechenden Beschluss. Dessen forschester Verfechter ist der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, der sich die Abschaffung der doppelten Beiträge ebenfalls auf die Fahnen geschrieben hat. Doch auch in der SPD gibt es diesen Widerspruch zwischen Beschlusslage und Regierungshandeln: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will kein Geld aus seinem Haushalt geben, um die Doppelbelastung der Betriebsrentner abzufangen.

Worum genau geht es bei dem Streit um die doppelten Beiträge?

Als es den Krankenkassen im Jahr 2004 finanziell richtig schlecht ging, beschloss die unter Druck stehende damalige rot-grüne Bundesregierung mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine ungewöhnliche Notmaßnahme: Wer eine Betriebsrente bezieht oder anderweitig am Arbeitsplatz privat fürs Alter vorgesorgt hat, etwa mit einer Direktversicherung oder mit Einzahlungen in ein Versorgungswerk, muss seit 2004 nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Bezieher der gesetzlichen Rente dagegen müssen weiterhin nur den halben Beitragssatz zahlen. Faktisch wird bei Betriebsrentnern also der doppelte Betrag fällig, das sind 14,6 Prozent des Betriebsrenteneinkommens plus Zusatzbeitrag für alle, deren Betriebsrente 152,25 Euro im Monat übersteigt. Betroffene empfinden es als unfair, dass sie nicht nur schlechter gestellt sind als alle „normalen“ Rentner, sondern auch noch doppelt Sozialbeiträge auf Betriebsrenten zahlen müssen: In der Ansparphase während der Berufstätigkeit und nochmal in der Auszahlungsphase der Betriebsrenten.

Wie ist die Rechtslage?

Ulla Schmidts Kniff wurde höchstrichterlich abgesegnet: Das Verfassungsgericht gab später grünes Licht.

Wie hoch wären die Kosten einer Änderung?

Würde die Doppelverbeitragung abgeschafft, entgingen der Kranken- und Pflegeversicherung pro Jahr 2,9 Milliarden Euro, denn die Betriebsrentner zahlten zuletzt 5,8 Milliarden Euro Kassenbeiträge. Würde die Lücke bei den Kassen nicht aufgefüllt, müssten die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für alle Beitragszahler schneller steigen als ohnehin. Denn der demografische und medizinische Fortschritt sowie die steigenden Anforderungen in der Pflege werden sowieso schon zu Beitragsanhebungen in naher Zukunft führen.

Würde die Abschaffung der Doppelzahlungen auch rückwirkend gelten?

Nein, das hat selbst Minister Spahn nicht vorgeschlagen. Sein Vorschlag der Abschaffung soll nur für künftige Betriebsrentner gelten. Denn würden auch die Betriebsrentner, die seit 2004 doppelte Sozialbeiträge zahlen, nachträglich dafür entschädigt, kostete das den Fiskus insgesamt 37 Milliarden Euro, hat Spahn ausgerechnet.

Welche Kompromissvorschläge hat Minister Spahn gemacht?

Um die jährlichen Kosten der vollständigen Abschaffung der Doppelzahlungen von 2,9 Milliarden Euro zu verringern, hatte Spahn der Unionsfraktion in einem Brief bereits im Dezember weitere Vorschläge unterbreitet. So könne die heute geltende Freigrenze von 152,25 Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden. Wer heute nur einen Cent über der Freigrenze liegt, muss sofort den doppelten Beitrag für alle Bezüge bezahlen. Ein Freibetrag würde diesen „Fallbeil“-Effekt vermeiden und die Steuerzahler nur 1,1 Milliarden Euro kosten.

Wie sieht es aus mit der Generationengerechtigkeit?

Anfang der 70er Jahre haben die Rentner noch gut 70 Prozent ihrer Gesundheitskosten mit eigenen Beiträgen zur Krankenversicherung finanziert, heute liegt ihr Anteil nur noch bei 30 Prozent, den Rest müssen jüngere Beitrags- und Steuerzahler tragen. Würde die Doppelverbeitragung komplett abgeschafft, würde sich die Schieflage zu Ungunsten jüngerer Generationen verstärken. Andererseits geht vom unfairen Umgang mit den Betriebsrentnern ein schlechtes Signal für Nachfolge-Generationen aus – zeigt er doch, dass sich private Altersvorsorge weniger lohnt, wenn darauf doppelt Beiträge fällig werden.

Wie geht es jetzt weiter in dem Streit?

In einem Interview hatte Spahn unlängst deutlich gemacht, dass er in dem Streit nicht nachgeben will. Bei so viel Einigkeit im Ziel bei Union und SPD, müsse es einen Weg geben. Auch Angela Merkel, die einen erheblichen Teil ihrer Macht verloren hat, hat es also wachsenden Gegendruck zu tun.

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