Nicht gegen Verfassung verstoßen Berlins Bürgermeister gewinnt vor Gericht gegen AfD

Berlin · In einem Tweet hatte Müller eine gegen die AfD gerichtete Protestaktion gelobt, die Partei zog daraufhin vor den Berliner Verfassungsgerichtshof. Der hat jetzt entschieden. Für den Bürgermeister.

Berlins Bürgermeister Michael Müller gewinnt vor Gericht gegen AfD
Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) zurückgewiesen. Müller habe mit einem Tweet nicht gegen die Verfassung verstoßen, erklärte das oberste Gericht des Landes am Mittwoch. In der Kurznachricht hatte Müller im Vorjahr eine gegen die AfD gerichtete Protestaktion gelobt.

Die AfD hatte gegen Müller ein sogenanntes Organstreitverfahren angestrengt, weil sie in dem Tweet eine Verletzung ihres im Grundgesetz verankerten Rechts auf Chancengleichheit sah. Dem folgte das Gericht nicht.

Am 27. Mai 2018 hatten sich rund 5000 AfD-Anhänger in Berlin zu einer Demonstration versammelt. Unter dem Motto „AfD wegbassen“ machten gleichzeitig etwa 25.000 Menschen dagegen mobil. Müller zeigte sich seinerzeit erfreut und twitterte: „Zehntausende in #Berlin heute auf der Straße, vor dem #BrandenburgerTor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und #Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“

(lukra/dpa)
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