Kolumne: Berliner Republik Was von der Maut übrig bleibt

Wenn das Sprichwort vom Teufel, der im Detail steckt, nicht schon erfunden wäre - für die Debatte um die Maut müsste man es ersinnen.

Die Opposition übertreibt ja gerne, um überhaupt gehört zu werden. Doch wenn der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer meint, dass die Pläne zur Maut "nur noch grotesk" seien, dann kann man ihm Übertreibung eigentlich nicht vorwerfen.

Es sind schon viele juristische Klimmzüge bekannt, wie eine allgemeine Maut erhoben werden soll, ohne dass die deutschen Autofahrer sie im Portemonnaie spüren. 50 Millionen Fahrzeughalter sollen die Gebühr entrichten, über die Kfz-Steuer aber wieder entlastet werden. Klingt verrückt. Soll aber so kommen. Nun kommt die nächste Ausnahme: Einige Ausländer sollen von der Maut doch verschont werden, nämlich jene, die im sogenannten kleinen Grenzverkehr auch der deutschen Wirtschaft nutzen. Daher ist angedacht, die Maut zwar grundsätzlich für alle Straßen einzuführen, sie aber auf den Kreisstraßen nicht zu erheben.

Mit jedem Kompromiss schrumpfen die möglichen Maut-Einnahmen. Was soll das für ein Gesetz werden, das mit Inkrafttreten in Teilen für nicht gültig erklärt wird? Wo gibt es denn so etwas?

Nun ja, ein ähnliches Beispiel findet sich in den Hinterlassenschaften der ersten großen Koalition. Damals hatte die Regierung beschlossen, Kinderpornografie im Internet mit dem Sperren einschlägiger Seiten zu begegnen. Am Ende wollte das Gesetz keiner mehr, und alle hofften, der Bundespräsident werde es aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unterschreiben. Tat er nach längerem Nachdenken dann aber doch. Denn Unfug ist ja verfassungsrechtlich nicht verboten. Die Pointe der Geschichte: Einen Tag nach Inkrafttreten des Sperrgesetzes für Schmuddel-Seiten im Internet veröffentlichte das Innenministerium einen Erlass, dass das Gesetz nicht zur Anwendung kommen soll.

Nun können alle Maut-Gegner wieder hoffen. Man stelle sich vor: Wir diskutieren noch ein Jahr über die Maut. Dann wird ein Gesetz verabschiedet, das keiner mehr haben will, und alle hoffen, der Bundespräsident unterschreibt das nicht. Da Joachim Gauck zwar das Staatsoberhaupt, aber nicht der Blödsinns-Filter der Nation ist, wird er unterschreiben müssen. Die Frage ist nur, ob sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) wiederum traut, einen Erlass zu machen, dass dieses Gesetz nicht angewendet werden soll.

Dann wäre doch die Gefahr groß, dass die Bayern sich die Schotten zum Vorbild nehmen und über ihren Verbleib in der Bundesrepublik entscheiden. Wenn sie sich zur Unabhängigkeit entschließen, können sie jedenfalls alle Nicht-Bayern bemauten.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserer Autorin: kolumne@rheinische-post.de.

(RP)
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