Beschluss des Landgerichts Berlin Gericht hält derbe Beschimpfungen gegen Künast für zulässig

Berlin · „Drecks Fotze“, „Schlampe“, „Stück Scheiße“: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass derbste Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast zulässig sind. Der Beschluss löst breite Empörung aus.

 Die Grünen-Politikerin Renate Künast reagierte enttäuscht auf das Urteil. (Archiv)

Die Grünen-Politikerin Renate Künast reagierte enttäuscht auf das Urteil. (Archiv)

Foto: dpa/Felix König

Das Landgericht Berlin hat harte Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast als zulässig eingestuft. Auf Facebook war sie unter anderem als „Drecks Fotze“, „Schlampe“, „Stück Scheiße“ und „Pädophilen-Trulla“ bezeichnet worden. Die auf Medienrecht spezialisierte Berliner Kammer hält die Begriffe für Beiträge in einer Sachauseinandersetzung – und daher nicht für strafwürdig. Das Gericht konnte keine Diffamierung Künasts und damit keine Beleidigung erkennen (Az.: 27 AR 17/19). Der Beschluss vom 9. September wurde am Donnerstag publik.