Urteil des Bundesverfassungsgerichts Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl kann am 12. Februar stattfinden

Karlsruhe · Am 12. Februar soll die pannenreiche Berlin-Wahl von 2021 wiederholt werden. Jetzt herrscht endlich Klarheit: Das Bundesverfassungsgericht wird die Abstimmung nicht mehr kurzfristig stoppen. Trotzdem dürfte es eine Wahl unter Vorbehalt werden.

 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Berliner Abgeordneten-Wahl kann am 12. Februar stattfinden.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Berliner Abgeordneten-Wahl kann am 12. Februar stattfinden.

Foto: dpa/Jens Kalaene
(akir/dpa)
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