Gesetzentwurf von Justizminister Maas Auf Mord soll nicht mehr zwingend "lebenslang" stehen

Berlin · Wer in Deutschland als Mörder verurteilt wird, soll nicht mehr zwingend lebenslang ins Gefängnis müssen. Stattdessen könnte die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden.

 Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei einem Pressestatement im Februar 2016 in Berlin.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei einem Pressestatement im Februar 2016 in Berlin.

Foto: dpa, bvj ink
(hebu/kna)
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