Kampf gegen Geräuschbelastung Regierung will Grenzwerte für Fluglärm erst ab 2021 verschärfen

Berlin · An Mittwoch befasst sich das Kabinett mit dem Fluglärmbericht der Bundesregierung. Darin sprechen die Ministerien dem Bundestag lediglich Empfehlungen für eine Reform des Gesetzes aus. Vor einer Novelle schrecken sie zurück – und wollen wichtige Grenzwerte erst in zwei Jahren anpassen.

 Wie hier in Düsseldorf haben Anwohner an allen großen deutschen Flughäfen mit Lärm zu kämpfen (Symbolbild).

Wie hier in Düsseldorf haben Anwohner an allen großen deutschen Flughäfen mit Lärm zu kämpfen (Symbolbild).

Foto: dpa Picture-Alliance / Horst Oss

Die Bundesregierung will vorerst keine Reform des Fluglärmgesetzes auf den Weg bringen. Das geht aus dem Bericht des Umwelt- und des Verkehrsministeriums hervor, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befasst und der unserer Redaktion vorliegt. Zugleich spricht die Bundesregierung darin jedoch Empfehlungen für besseren Lärmschutz in betroffenen Gebieten rund um Flughäfen aus. So sollen etwa die bisherigen Lärmschutzgebiete auch dann erhalten bleiben, wenn künftig Flugzeugmotoren leiser werden und die Geräuschbelastung abnimmt. Entsprechende Grenzwerte könnten 2021 angepasst werden. Außerdem sollen Kindertagesstätten, Grundschulen und Krankenhäuser einfacher Schallschutzmaßnahmen umsetzen können.

Der Bericht befasst sich mit der Wirkung des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm, das zuletzt 2007 reformiert wurde. Darin wird vor allem der passive Lärmschutz geregelt, also der Umfang von Schutzzonen oder die Förderung baulicher Maßnahmen wie Schallschutzfenster. Nicht geregelt ist darin der aktive Lärmschutz, bei dem es um Grenzwerte für Flugzeugmotoren oder um Nachtflugverbote geht.

Eine solche Novellierung hätte sich allerdings Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gewünscht. An mehreren Stellen musste sie sich dem Druck von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beugen. Ein Sprecher des Umweltressorts sagte dazu auf Anfrage unserer Redaktion: „Fluglärm lässt sich nur dann nachhaltig verringern, wenn auch die Geräuschpegel der Flugzeuge sinken und der Flugbetrieb im Sinne der Bevölkerung lärmbewusster organisiert wird.“ Dies ließe sich zum Beispiel durch strengere Vorgaben für die Geräuschwerte der Flugzeuge und durch Erleichterungen bei Nachtflugbeschränkungen und -verboten erreichen. Dazu wären neben Verbesserungen im Fluglärmgesetz weitere Vorgaben im Luftverkehrsgesetz nötig. „Diese Herangehensweise wurde in der Bundesregierung nicht von allen Ressorts geteilt“, sagte der Sprecher.

Mit ihrem Bericht reicht die Bundesregierung die Verantwortung für eine Reform nun an den Bundestag weiter – die Empfehlungen im Bericht sind nicht bindend. An zwei Stellen sind sie besonders konkret. So will die Bundesregierung erstens bestehende Lärmschutzgebiete dadurch erhalten, dass sie ab 2021 eine Absenkung der Lärm-Grenzwerte um ein bis drei Dezibel vorschlägt. So sollen die Anforderungen hoch bleiben, auch wenn Flugzeugmotoren dann im Schnitt bereits leiser sein sollten. Erfolgt das nicht, könnten die Flughafenbetreiber auf eine Verkleinerung der Lärmschutzgebiete dringen. Eine „vorgreifende Absenkung“ der Grenzwerte werde von der Bundesregierung aber „nicht empfohlen“, heißt es in dem Bericht.

Zweitens will die Bundesregierung erreichen, dass Kitas, Grundschulen und Krankenhäuser die Kosten für Schallschutzmaßnahmen leichter erstattet bekommen. Dafür sollen die Ansprüche solcher Einrichtungen, in denen sich tagsüber besonders lärmempfindliche Menschen aufhalten, ausgeweitet werden. Ob jedoch die Koalitionsfraktionen die Initiative für eine Reform des Gesetzes ergreifen, ist derzeit offen.  

(jd)
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