Schon wieder Wahljahr Alle Infos zur Abgeordnetenhaus-Wahl in Berlin 2023
Berlin · Es ist ein historisches Ereignis in der Geschichte der Hauptstadt: Noch nie musste eine Wahl in Berlin komplett wiederholt werden. Deshalb gibt es einige Fragen. Ein Überblick.
Es ist knapp anderthalb Jahre her seit die Berliner die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Vertreter ihrer Bezirke gewählt haben. Nun werden sie wieder zur Wahlurne gebeten. Denn: Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen müssen wiederholt werden. Doch warum? Und wer steht bei dieser Wiederholung zur Wahl? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Warum wird in Berlin schon wieder ein neues Abgeordnetenhaus gewählt?
Die Wiederholung geht auf eine Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zurück, der die Wahl vom 26. September 2021 für ungültig erklärt hat. Der Grund: Zahlreiche Pannen. Angefangen bei Stimmzetteln, die nicht ausgegeben wurden oder falsch waren, über zu wenige Wahlurnen bis hin zu langen Schlangen vor den Wahllokalen mit teils stundenlangen Wartezeiten. Diese Wahlfehler seien so schwerwiegend, dass sie Auswirkungen auf die Verteilung der Sitze haben könnten, wie es in der Begründung heißt. Deshalb hat der Verfassungsgerichtshof am 16. November 2022 beschlossen, die Wahlen in ganz Berlin innerhalb von 90 Tagen zu wiederholen.
Wann und wie findet die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin 2023 statt? Wie funktioniert die Briefwahl?
Der neue Wahltermin ist der 12. Februar 2023, der letzte Sonntag innerhalb der Frist. An diesem Tag werden die Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Die Briefwahl ist seit vergangener Woche möglich. Spätestens am 11. Februar müssen die Unterlagen bis 16 Uhr in Briefkästen der Deutschen Post innerhalb des Berliner Stadtgebietes eingeworfen werden, damit sie rechtzeitig beim zuständigen Bezirkswahlamt eingehen.
Doch auch eine Briefwahl vor Ort ist möglich: Seit dem 2. Januar können Berliner und Berlinerinnen in der für sie zuständigen Briefwahlstelle direkt vor Ort brieflich wählen. Die Wahlunterlagen erhalten sie dort, lediglich der Personalausweis muss vorgezeigt werden.
Was wird genau gewählt? Was ist mit dem Volksentscheid?
Am 26. September 2021 wurde gleich mehrfach gewählt: Der Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Gleichzeitig wurde unter anderem über den Volksentscheid zur Klimaneutralität bis 2030 abgestimmt. Alle Wahlen müssen wiederholt werden – jedoch nicht am 12. Februar. An dem Tag wird zunächst entschieden, wer bis Ende der Legislaturperiode 2026 im Landesparlament in Berlin, dem sogenannten Abgeordnetenhaus, und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sitzt. Diese sind vergleichbar mit den Stadträten und Gemeindevertretungen in anderen Bundesländern. Die Bundestagswahl, die nach dem Urteil des Bundestags in 431 von etwa 2300 Abstimmungsbezirken wiederholt werden muss, findet an einem anderen Datum statt. Über den Volksentscheid können die Bürger am 26. März 2023 abstimmen, wie der Senat mitteilte.
Wer steht zur Wahl?
Da es sich um eine Wiederholung und keine Neuwahl handelt, werden auch keine neuen Kandidierenden aufgestellt. Das heißt: Es sind dieselben Kandidaten wie bei den Wahlen 2021. Parteien und Wählergemeinschaften stellen keine neuen Listen auf. Personen, welche in der Zwischenzeit verstorben sind, die Stadt verlassen oder ihre Kandidatur zurückgezogen haben, werden auf den Wahlzetteln gestrichen. Für sie rückt der nächste Kandidat der bestehenden Bezirks- oder Landesliste nach. Komplette Neuwahlen hätte es nur gegeben, wenn sich das Abgeordnetenhaus aufgelöst hätte. Es beginnt somit auch keine neue Legislaturperiode, aber die Stimmverteilungen können sich ändern.
Bedeutet: Berlins SPD-Vorsitzende Franziska Giffey will Regierende Bürgermeisterin bleiben, die grüne Umweltsenatorin Bettina Jarasch möchte es gerne werden. CDU-Landeschef Kai Wegner macht sich ebenfalls Hoffnungen auf den Spitzenposten im Roten Rathaus.
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Wer darf wählen? Wie viele Wahlberechtigte gibt es?
Am 12. Februar 2023 dürfen rund 2,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner an der Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen – 5551 weniger als bei der für ungültig erklärten Wahl im Jahr 2021. Darunter fallen diejenigen, die am Tag der Wahl 18. Jahre oder älter sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen hingegen mehr als 2,7 Millionen Bürger und Bürgerinnen teilnehmen. Denn neben den Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus können hierbei auch 16- und 17-jährige wählen – unabhängig von der deutschen Staatsangehörigkeit. Einwohner eines EU-Mitgliedsstaates, die in Berlin leben, dürfen bei den Wahlen in den Bezirken ihre Stimme abgeben.
Kann die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus noch gekippt werden?
Für den Moment nicht, denn das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am 31. Januar mitteilten. 43 Berlinerinnen und Berliner – darunter acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses – hatten eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.
Wird diesmal alles gut gehen bei der Wahl?
Der rot-grün-rote Senat fürchtet kaum etwas so sehr wie eine erneute Pannenserie. Giffey hat zugesichert, die Wahlen würden diesmal besser organisiert. Geplant sind unter anderem deutlich mehr Stimmzettel, mehr Wahlurnen und mehr Wahlhelfer.
Wer liegt in den Umfragen vorn?
Bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 lag die SPD knapp vor Grünen und CDU auf Platz eins. Auch jüngsten Umfragen (Stand: 10. Januar 2023) lagen die drei Parteien eng beieinander. SPD, Grüne und Linke haben derzeit weiter eine gemeinsame Mehrheit.
Dass die SPD, die im September 2021 nur knapp vor den Grünen und der CDU landete, wieder stärkste Partei wird, ist allerdings keinesfalls sicher. Sollten die Grünen vorne liegen, würde Bettina Jarasch gerne mit SPD und Linken weiterregieren und Berlins erste grüne Regierende Bürgermeisterin werden. Auch die Linken wollen das Bündnis fortsetzen.
Mit Material von dpa.