Fragen und Antworten So soll der Berliner Mietendeckel funktionieren

Berlin · Dem rasanten Mietenanstieg in der Hauptstadt soll ein Riegel vorgeschoben werden: Der geplante Mietendeckel ist in erster Linie ein Mietenstopp. Der Senat beschloss am Dienstag einen mühsam ausgehandelten Kompromiss. Wir haben Fragen und Antworten zusammengestellt.

Berlin: So soll der Mietendeckel funktionieren
Foto: dpa/Frank Molter

WIE FUNKTIONIERT DER MIETENDECKEL?

Nach den Plänen der Landesregierung sollen die Mieten rückwirkend zum 18. Juni für fünf Jahre eingefroren werden. An dem Tag hatte der Senat die Eckpunkte für das Gesetz beschlossen. Ab dem Jahr 2022 soll es einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr geben - Vermieter können die Mieten dann also wieder leicht anheben. Modernisierungen dürfen in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter und Monat umgelegt werden, für darüber hinausgehende Kosten sind Förderprogramme vorgesehen.

Bei Wiedervermietungen darf nur die Nettokaltmiete des Vorgängers gelten - maximal jedoch bis zur Höhe der nun festgelegten Mietobergrenze, also höchstens 9,80 Euro pro Quadratmeter. Sogenannte Wuchermieten in Höhe von mehr als 120 Prozent der Werte in der extra angefertigten Mietentabelle des Senats sollen auf eben diese 120 Prozent abgesenkt werden.

UM WELCHE WOHNUNGEN GEHT ES UND UM WELCHE NICHT?

Unter die Regelung sollen 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt fallen. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen. Verstöße gegen die Regeln können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

WANN IST EINE ABSENKUNG DER MIETE MÖGLICH?

Grundlage für Mietenabsenkungen ist eine Tabelle auf Basis des Mietspiegels 2013. Dieser bildet nach Überzeugung der Regierung den letzten ausgeglichenen Mietenmarkt ab, danach gebe es bereits das Bild eines Wohnungsmarkts in Schieflage. Abgesenkt werden kann die Miete dann, wenn sie die Mietobergrenze überschreitet und wenn kein Härtefall für Vermieter vorliegt.

Ein solcher Härtefall liegt vor, wenn die Miethöhe auf Dauer zu Verlusten für den Vermieter oder zum Verfall des Hauses führen würde. Bei Härtefällen auf Mieterseite kann ein Zuschuss zur Miete beantragt werden. Die Regeln zur Absenkung der Miete sollen erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet werden.

WELCHE KRITIK GIBT ES AN DEN PLÄNEN?

Während der Berliner Mieterverein die Pläne begrüßt, halten die Opposition und auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier das Gesetz für verfassungswidrig - unter anderem schon deshalb, weil der Bund dafür eine Vollkompetenz habe. Weitere Kritikpunkte vor allem seitens der Immobilienwirtschaft sind, dass durch den Deckel keine einzige neue Wohnung gebaut werde und Vermieter nun vor Modernisierungen zurückschrecken könnten.

(felt/AFP)
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