Verfassungsgericht Berlin scheitert mit Milliardenklage

Karlsruhe/Berlin (rpo). Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf eine milliardenschwere Unterstützung durch den Bund - obwohl das Land hoch verschuldet ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Normenkontrollklage des Landes Berlin. Zugleich verschärften sie die Maßstäbe für die Gewährung der von Berlin verlangten Bundesergänzungszuweisungen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging einstimmig.

Die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte auf die Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und eine damit einhergehende erhebliche Entlastung gehofft. Der Bund und zahlreiche Länder hatten zusätzliche Hilfen abgelehnt.

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts befindet sich das Land Berlin "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage". Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne.

Bundesstaatliche Hilfeleistung durch Mittel zur Sanierung sei nur "als Ultima Ratio (letztes Mittel) erlaubt". Dies sei aber nur dann zulässig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes im Verhältnis zu den übrigen Ländern als extrem zu werten sei. Außerdem müsse sie auch absolut ein so extremes Ausmaß erreicht haben, dass ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer "Existenzbedrohung des Landes" eingetreten sei.

Es sei dem Berliner Senat jedoch "nicht gelungen, die Alternativlosigkeit von Sanierungshilfen hinreichend plausibel zu begründen". Das Verfassungsgericht bemängelte die "hohen Ausgaben" Berlins. Zu vermuten seien "noch nicht ausgeschöpfte Einsparpotenziale in erheblichem Umfang", heißt es in dem 109 Seiten umfassenden Urteil.

(AZ: 2 BvF 3/03 - Urteil vom 19. Oktober 2006)

(afp)
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