Fragen und Antworten Das Enteignungsexperiment - eine deutliche Botschaft an die Politik

Berlin · Über Monate hinweg hat eine Initiative in Berlin für einen beispiellosen Volksentscheid getrommelt: Große Wohnungskonzerne sollen enteignet werden. Der Wahltag hat nun eine deutliche Mehrheit dafür gebracht. Fragen und Antworten zum großen Thema in der Hauptstadt.

„Keine Profite mit unserer Miete“, „Miethaie versenken“ und „Berlin hat Eigenbedarf“ - Mit diesen Slogans hat die Initiative eine überraschend deutliche Mehrheit gefunden. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Themenkomplex zusammengestellt.

Wofür genau haben die Berliner gestimmt?

Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen sollen „vergesellschaftet“, also gegen Entschädigung enteignet werden, soweit sie gewinnorientiert arbeiten. Dafür haben 56,4 Prozent der Wählerinnen und Wähler gestimmt, 39 Prozent dagegen. Betroffen wären etwa 240.000 Wohnungen in Berlin. Mehr als die Hälfte davon gehört der börsennotierten Konzernen Deutschen Wohnen und Vonovia, die vor einem Zusammenschluss stehen.

Was hätten die Mieter davon?

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geht davon aus, dass die Mieten gesenkt werden können, wenn Wohnungen nicht mehr gewinnorientierten Unternehmen gehören, sondern der Allgemeinheit. Davon profitiere auch der Wohnungsmarkt insgesamt.

Was kostet das?

Prognosen des Senats gehen von 29 bis 36 Milliarden Euro aus, mit denen die Konzerne entschädigt werden müssten. Die Enteignungsinitiative rechnet hingegen mit 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro und sieht keine Belastung für den Landeshaushalt. Sie will die Unternehmen mit Schuldverschreibungen entschädigen. Diese sollen 40 Jahre lang getilgt, die Raten aus den Mieten finanziert werden.

Sind Enteignungen denn erlaubt?

„Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“, so steht es im Grundgesetz. Juristische Gutachter im Auftrag der Immobilienbranche haben Bedenken geäußert; sie sehen einen unverhältnismäßigen Eingriff in privates Eigentum, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und sie zweifeln, ob das Bundesland Berlin die Kompetenz für so ein Gesetz habe. Es gibt aber auch mehrere Gutachten, durch die sich die Initiatoren gestützt sehen.

Muss der Senat den Volksentscheid umsetzen?

Der Senat muss sich mit dem Volksentscheid auseinander setzen. Aber das Votum hat an sich hat keine Gesetzeskraft. Der Senat wird durch den Entscheid aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Enteignung notwendig sind. Ähnlich hatten 2017 rund 56 Prozent der Wähler dafür gestimmt, dass der Flughafen Tegel parallel zum neuen Airport BER in Betrieb bleibe. Ergebnis: Heute ist Tegel geschlossen.

Enteignungs-Aktivist Rouzbeh Taheri sagte am Montag: „Wir haben aus diesen Geschichten gelernt und wissen, dass wir den Druck aufrecht erhalten müssen.“ Sollte die künftige Berliner Regierung bei dem Thema bremsen, brachte Taheri einen weiteren Volksentscheid ins Spiel, bei dem dann direkt über einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Initiative abgestimmt werden könne. „Direkte Demokratie hat auch die Möglichkeit, ein Gesetz selbst durchzubringen“, sagte Taheri. „Das ist nicht unser Vorhaben aktuell, aber das ist eine der Möglichkeiten, die uns offen stehen“.

Wie wird sich der künftige Senat verhalten?

Das hängt auch von der Regierungsbildung um den Wahlsieger SPD ab. Linke und Grüne hatten den Volksentscheid im Wahlkampf unterstützt, die wahrscheinliche neue Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) dagegen plädiert. Am Montag kündigte Giffey zwar einen Gesetzentwurf an. Doch sie schränkte ein: „Wir müssen uns sehr genau anschauen, was möglich ist.“ Es soll kein zweites Debakel wie beim Mietendeckel geben. Der scheiterte im April am Bundesverfassungsgericht - viele Mieter musste nachzahlen.

Was sagen die Kritiker?

Rechtlich fragwürdig, teuer und wenig wirkungsvoll - das sind ihre wesentlichen Argumente gegen Enteignung. Die Gegner gestehen zwar zu, dass Mieter in enteigneten Wohnungen wohl vergleichsweise günstig wohnen könnten. Sie monieren jedoch, dass der Besitzerwechsel keine neuen Wohnungen auf den knappen Markt bringe. Würde der Senat die Milliarden stattdessen in den Neubau stecken statt in Entschädigung für Konzerne, profitierten nach dieser Sichtweise viel mehr Mieter.

Wie ist die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt?

Wohnungen sind knapp und begehrt, deshalb sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Bestand zahlten Mieter nach Daten des Marktforschungsunternehmens F+B Ende 2020 im Westen der Stadt im Schnitt 7,40 netto kalt pro Quadratmeter, im Osten 6,65 Euro. Bei Mieterwechsel verlangten Mieter laut Amt für Statistik 2020 im Schnitt schon 10,14 Euro. Jede vierte Wohnung ist für 14 Euro und mehr inseriert. Besonders in angesagten Innenstadtvierteln fürchten angestammte Mieter, verdrängt zu werden.

Wie reagiert jetzt der Immobilienmarkt?

Vermutlich ändert sich erstmal nicht allzu viel. Die Börsen jedenfalls ließ der Volksentscheid am Montag kalt. Just am Abend des Volksentscheids wurde ein weiterer Deal mit 14.000 Wohnungen bekannt. Dass Berlin ein einträglicher, aber nicht ganz einfacher Markt ist, ist Investoren spätestens klar, seit das Land den Mietendeckel einführte.

Berlin sei auf dem Weg zur globalen Metropole, erklärte die Forschungsabteilung der Deutschen Bank noch im Sommer. Die Einwohnerzahl werde weiter wachsen, der „Superzyklus“ auf dem Immobilienmarkt weitergehen.

„Wenn auch viel für die Berliner Immobilienunternehmen auf dem Spiel steht, so dürfte der Einfluss auf das langfristige Mietniveau doch gering sein“, resümieren die Banker. „Es sei denn, sozialistische Ansätze dominieren auch Politikfelder jenseits der Wohnungspolitik.“

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort