Neue Regelungen für Nicht-EU-Ausländer Kabinett einigt sich auf Fachkräftezuwanderungsgesetz

Berlin · Das Gesetz soll künftig den Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtern. So will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken. Jetzt muss der Bundestag darüber abstimmen.

 Ein Schweißer arbeitet in Brandenburg an einem Stahlsegment (Symbolbild)

Ein Schweißer arbeitet in Brandenburg an einem Stahlsegment (Symbolbild)

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Hürden für die Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zu senken. Damit will sie den Fachkräftemangel beheben. Gleichzeitig sollen neue Perspektiven für gut integrierte Ausländer mit Job geschaffen werden, die nur eine Duldung haben. Das Kabinett verabschiedete dafür am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe, an denen noch bis zur letzten Minute gefeilt worden war.

Die sogenannte Beschäftigungsduldung würde abgelehnten Asylbewerbern die mit einer Duldung in Deutschland leben, die Möglichkeit geben, einen sichereren Aufenthaltstitel zu erhalten. Voraussetzung ist, dass sie längere Zeit gearbeitet haben.

Die SPD hatte darauf gedrungen, beide Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Entwürfe im parlamentarischen Verfahren noch leicht verändert werden. Der Union ist wichtig, dass abgelehnte Asylbewerber, die ihre wahre Herkunft nicht preisgeben wollen, keine Möglichkeit erhalten, sich einen dauerhaften legalen Status zu verschaffen.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sagte: „Es gibt Kritik hinsichtlich der Regeln für den Wechsel abgelehnter Asylbewerber in die Arbeitsmarktzuwanderung.“ Deshalb sei es wichtig, dass die „Beschäftigungsduldung“ im Gesetzentwurf nun bis zum 30. Juni 2022 begrenzt sei. Denn die Regelung sende „falsche Signale“.

(mlat/AFP/dpa)
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