Ex-Bin-Laden-Leibwächter Behörden verhängen offenbar Einreiseverbot gegen Sami A.

Köln · Der Streit um die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. geht in eine neue Runde. Einem Medienbericht zufolge soll nun eine Einreisesperre die Rückkehr des 44-Jährigen nach Deutschland verhindern.

 Am Oberverwaltungsgerichts in Münster läuft in der nacht die Frist für ein Eilverfahren ab.

Am Oberverwaltungsgerichts in Münster läuft in der nacht die Frist für ein Eilverfahren ab.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des Islamisten Sami A. nimmt einem Medienbericht zufolge eine neue Wendung. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Berufung auf Sicherheitskreise in Nordrhein-Westfalen berichtet, besteht gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden inzwischen eine Wiedereinreisesperre.

Das zuständige Ausländeramt Bochum habe den Islamisten über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten „Einreiseverweigerung“ ausschreiben lassen, heißt es in dem Bericht. Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli nach Tunesien hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war. In Tunesien war A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig freigekommen. Die Ermittlungen in Tunesien laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten.

Die Richter verlangten, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet an diesem Montag um Mitternacht die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.

Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

Derweil hat CDU-Innenpolitiker Armin Schuster Zweifel an der Argumentation des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Fall Sami A. geäußert. "Die große Koalition wird Tunesien immerhin als sicheres Herkunftsland einstufen", sagte Schuster unserer Redaktion. "Es wäre daher schon interessant zu erfahren, über welche konkreten Hinweise das Gericht in Gelsenkirchen verfügt, die für die Gefahr einer Folter an Sami A. schon vor der Ausreise sprechen", so der CDU-Politiker. "Im Nachhinein erscheint diese Gefahrenprognose jedenfalls kaum noch haltbar. Es ist deshalb wichtig, dass sich jetzt das Oberverwaltungsgericht diesem Fall widmet", sagte Schuster. Dass die Stadt Bochum gegen ein Zurückholen des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden argumentiert, begrüßte Schuster. "Die Stadt Bochum liegt mit ihrem Handeln insgesamt richtig, auch die Wiedereinreisesperre ist in solch einem Fall Routine und wurde nicht eigens wegen Sami A. verhängt", sagte er.

(juju/dpa/afp)
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