Hamburg prüft Verfassungsklage Bedenken gegen das Betreuungsgeld

Hamburg · Das SPD-geführte Hamburg prüft eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld. "Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz hat. Und auch die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag äußerte gegenüber unserer Redaktion Bedenken.

Herdprämienprotest im Dirndl vor dem Kanzleramt
7 Bilder

Herdprämienprotest im Dirndl vor dem Kanzleramt

7 Bilder

Die existiert nämlich nur, wenn es Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung gibt", sagte Bürgermeister Olaf Scholz dem "Hamburger Abendblatt" (Donnerstag). Da Thüringen bereits 2006 ein Landes-Betreuungsgeld eingeführt habe, gebe es keine Begründung für eine Regelung durch den Bund. Die Justizbehörde habe den Auftrag, die Angelegenheit zu prüfen und - wenn das Gesetz beschlossen ist - eine Klage vorzubereiten. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch das heftig umstrittene Betreuungsgeld verabschiedet.

Auch die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld. "Ich bin beim Betreuungsgeld skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür überhaupt zuständig ist", sagte Laurischk gegnüber unserer Redaktion. Zudem sei bislang nicht die Frage beantwortet worden, "was eigentlich der Zweck des Betreuungsgeldes ist".

Laurischk sagte: "Ich behalte mir vor, dem Gesetz nicht zuzustimmen." In der CDU gibt es Forderungen, den Gesetzentwurf erheblich nachzubessern. "Mit dem Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld können wir noch nicht zufrieden sein", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek unserer Redaktion. "Die 150 Euro pro Monat müssen alle Familien mit Kleinkindern bekommen, unabhängig davon, ob sie eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen."

Es sei nicht zu verstehen, dass beispielsweise eine in Teilzeit arbeitende Mutter mit geringem Einkommen das Betreuungsgeld nicht erhalten soll. Das Betreuungsgeld solle eine Anerkennung für Erziehungsleistung sein. "Wer sein Kind 20 Stunden statt 24 Stunden am Tag betreut erbringt auch eine anerkennenswerte Erziehungsleistung."

Die Koalition will Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren und keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich zahlen. Ab 2014 soll der Betrag für die zwei- und dreijährigen Kinder auf 150 Euro erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen wollen das auch intern umstrittene Gesetz bereits am 29. Juni im Bundestag abschließend verabschieden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort