Innenstaatssekretär beim Beamtenbund Beamte sollen weniger arbeiten

Köln · Der Innenstaatssekretär Stephan Mayer stellt kürzere Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte in Aussicht, um auch in Zukunft genug Personal zu gewinnen.

 Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium.

Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Bundesinnenministerium hat Beamten eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit in Aussicht gestellt. „Die wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden ist nicht in Stein gemeißelt“, sagte Bundesinnenstaatssekretär Stephan Mayer am Montag auf der Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion  in Köln. Im Berliner Koalitionsvertrag sei dazu zwar nichts vermerkt, aber das Thema dürfe „nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag“ verschoben werden, sagte Mayer. Das Bundesinnenministerium sei in dieser Frage nicht apodiktisch. Auch ein Langzeitarbeitskonten-Modell solle 2020 evaluiert werden.

Der Staat als Arbeitgeber muss zunehmend um qualifizierte Arbeitskräfte kämpfen. Zwar steht der Öffentliche Dienst Umfragen zufolge zurzeit an erster Stelle der attraktivsten Arbeitgeber noch vor der Auto- oder IT-Industrie. Den höheren Gehältern in der Privatwirtschaft versucht der Bund aber bessere Arbeitsbedingungen entgegen zu setzen, um auch in Zukunft mithalten zu können.

Mayer machte den Bundesbeamten auch in anderer Hinsicht Hoffnungen auf bessere Arbeitsbedingungen. Im Rahmen der Modernisierung der Besoldungsstruktur sollen demnach die Zulagen deutlich erhöht werden, neue sollen hinzukommen. So soll es eine Erschwerniszulage für solche Bundespolizeibeamte geben, die Abschiebeflüge von Flüchtlingen begleiten, weil diese Aufgabe durch besondere Härten gekennzeichnet sei. Auch sollen Auslandsverwendungszuschläge erweitert und erhöht werden wie auch Anwärterbezüge, letztere zwischen sieben und 17 Prozent. Auch die Kinderzuschläge könnten steigen. Diese Pläne stehen in einem Referentenentwurf, dem die anderen Ministerien noch zustimmen müssen. Um Nachwuchskräfte zu gewinnen, sieht Mayer den Bund auch in der Pflicht, für preisgünstigen Wohnraum in Großstädten zu sorgen, die für Beamte mit Familien auch im gehobenen Dienst kaum noch erschwinglich seien. Bisher habe das Innenministerium schon für über 1000 Personen Wohnraumrechte erworben.

Bundesjustizministern Katarina Barley (SPD) sieht in zunehmenden Anfeindungen von Polizeibeamte oder Rettungskräfte ebenfalls einen Grund dafür, dass die Attraktivität des Beamtentums abnehme. Sie plädierte für eine internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Hacker. Die neue Datenschutzgrundverordnung zeige aber, dass Datenschutz im Netz möglich sei. Mehr als 50 Länder erwögen, das Gesetz zu übernehmen, darunter auch der Silicon-Valley-Staat Kalifornien.

Nach Auffassung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zeigt der jüngste Fall massenhaften Diebstahls privater Daten, dass der Staat seine Beamten gut bezahlen muss, um im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten zu können, gegenüber Kriminellen nicht ins Hintertreffen zu geraten und den Herausforderungen einer digitalisierten Verwaltung gewachsen zu sein. Auf der anderen Seite zeichne sich ab, dass die Steuereinnahmen nicht mehr so sprudelten wie in den Vorjahren. Hinzu kämen unkalkulierbare Risiken wie der Brexit, sagte der Ministerpräsident kurz vor der Tarifverhandlungsrunde für die Beamten der Länder.

Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hingegen hatte zuvor gefordert, das Berufsbeamtentum weiter zu stärken, um dem schwindenden Vertrauen vieler in den Staat etwas entgegen zu setzen: „Wer wirksam gegen Rechtsradikale vorgehen will, muss für einen starken Öffentlichen Dienst sorgen“. Er plädierte für eine Rückkehr zu einem Flächentarifvertrag für den gesamten Öffentlichen Dienst und die Entfristung von Arbeitsverträgen: „Der Staat ist Spitzenreiter bei befristeten Arbeitsverhältnissen“.

Wie groß die Engpässe bei der Personalgewinnung bereits sind, schilderte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Während es noch möglich sei, bei der Auswahl von Richtern für das Landgericht Köln zwei juristische Prädikatsexamen zu verlangen, um die Stellen zu besetzen, genüge in Düsseldorf bereits eines. In ländlichen Regionen lägen die Anforderungen mittlerweile noch darunter.

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