Initiative in Bayern Volksbegehren „Rettet die Bienen“ soll unverändert Gesetz werden

München · CSU und Freie Wähler sind sich Medienberichten zufolge einig: Das bayerische Volksbegehren zur Artenvielfalt unter dem Motto "Rettet die Bienen" soll unverändert Landesgesetz werden.

 Teilnehmer einer Demonstration stehen als Bienen verkleidet vor dem Landtag. (Archivbild)

Teilnehmer einer Demonstration stehen als Bienen verkleidet vor dem Landtag. (Archivbild)

Foto: dpa/Sven Hoppe

Wie die "Augsburger Allgemeine" und der Bayerische Rundfunk am Mittwoch berichteten, wollen CSU und Freie Wähler dem mit dem Volksbegehren verbundenen Gesetzentwurf zustimmen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte an, sich Mittwochnachmittag mit den Fraktionschefs zu äußern.

Wie die "Augsburger Allgemeine" unter Berufung auf Kreise der Regierungsfraktionen berichtete, sollen strittige Punkte durch Ausführungsbestimmungen und Ausgleichsmaßnahmen für Landwirte ergänzt werden. Mit einer Zustimmung im Landtag würde ein ansonsten bis zum Sommer zwingender Volksentscheid überflüssig.

Das im Januar und Februar von 1,75 Millionen Wahlberechtigten in Bayern unterstützte Volksbegehren sieht eine deutliche Reduzierung von Pestiziden in Bayern vor. Es sollen mehr Blühwiesen entstehen und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft gesetzlich verordnet werden.

Auch die Grünen sehen das von ihnen mitinitiierte Volksbegehren vor der Erklärung Söders politisch auf der Zielgeraden. Grünen-Landtagsfraktionschef Ludwig Hartmann zeigte sich "vorsichtig optimistisch", dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert vom Landtag beschlossen werden könnte.

Die bisher als schärfsten Kritiker des Volksbegehrens aufgetretenen Landwirte aus dem bayerischen Bauernverband äußerten sich in Positionspapieren zuletzt positiver als bisher über die Forderungen. Den größten Teil der Gesetzesvorlage nannten sie gut umsetzbar.

Laut Bayerischem Rundfunk gibt es aber gegen einzelne Forderungen erhebliche Vorbehalte, da sie nicht zu verwirklichen seien. Dazu zählt die Forderung, nach Mitte März Grünland nicht mehr walzen zu dürfen - in einigen Teilen Bayerns liegt in dieser Zeit noch Schnee, so dass die Flächen dort dann gar nicht mehr gewalzt werden könnten.

(lukra/AFP)
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