Gesetzentwurf Bamf soll Handy-Daten von Flüchtlingen auswerten dürfen

Berlin · Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollen künftig in großem Stil die Daten auf den Smartphones von Flüchtlingen einsehen können, um deren Identität festzustellen.

Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hervor, wie "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR berichteten. Der Entwurf befindet sich demnach in der Ressortabstimmung der Bundesländer.

Aus den Unterlagen ergibt sich den Angaben zufolge, dass die Datenabfrage großflächig stattfinden soll. Das Innenministerium schätzt demnach, dass im Jahr 2016 bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines Datenträgers in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen.

Die Außenstellen des Bamf sollen dem Bericht zufolge mit forensischer Hard-und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Das Vorhaben war bereits Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur verstärkten Abschiebung, den Bund und Länder am 9. Februar vorgelegt hatten.

Der Zugriff auf Mobiltelefone oder andere Datenträger ist dem Bericht zufolge den Ausländerbehörden zwar seit der Aufenthaltsnovelle von 2015 im Prinzip erlaubt. Das Bamf war dabei bislang aber auf die Zustimmung der Asylsuchenden angewiesen. Willigen diese nicht ein, ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Laut Ausländerzentralregister befinden sich 213.000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.

(maxk/afp)
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