Land zieht vor Bundesverwaltungsgericht Baden-Württemberg geht gegen Fahrverbotsurteil vor

Stuttgart · Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will sich mit einer Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das umstrittene Fahrverbotsurteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes wehren.

Baden-Württemberg geht gegen Fahrverbotsurteil vor - Land zieht vor Bundesverwaltungsgericht
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"Wir stehen hier vor einer Situation, die schwierige Rechtsfragen und auch Rechtsunsicherheiten aufwirft", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Montag zur Begründung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte, dass die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten nun "kurzfristig" vom Bundesverwaltungsgericht geprüft werde. Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens sprach hingegen von einem "Schlag ins Gesicht der Bürger".

Der Landesregierung in Stuttgart zufolge soll das Verkehrsministerium beauftragt werden, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einzulegen. Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes, das zur Luftreinhaltung auch Fahrverbote verlangt, hatte Ende Juli bundesweit für Wirbel gesorgt. Mit der Sprungrevision, mit dem der Rechtsstreit direkt vor die letzte Instanz kommt, erhält es nun keine Rechtskraft und wird vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht neu verhandelt.

"Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart müsste die Bundesregierung uns als Land das Instrument der Blauen Plakette baldmöglichst an die Hand geben, um die Schadstoffgrenzwerte in Stuttgart so schnell wie möglich einhalten zu können", erklärte Kretschmann weiter. Da die Bundesregierung dies bisher nicht ermöglicht habe, bliebe dem Land dem Urteil zufolge nur, selbst eine "Blaue Umweltzone in eigener Verantwortung" einzurichten. "Doch ob das rechtlich überhaupt möglich ist, darüber besteht in der Rechtsprechung große Ungewissheit", erklärte Kretschmann. "Wir halten das auch selbst für juristisch fragwürdig."

Die Umwelthilfe reagierte gelassen auf die Ankündigung Kretschmanns. So sehr die DUH auch auf die Anerkennung des Urteils und damit Dieselfahrverbote ab dem 1. Januar gehofft habe, "können wir auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Zugleich könne es nicht sein, dass den "von Dieselabgasgiften betroffenen zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger Diesel-Winter zugemutet wird". Deshalb fordere die DUH Kretschmann und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) dazu auf, bereits zu Beginn des Winterhalbjahres mit Sofortmaßnahmen die Belastung mit Stickstoffdioxiden zu reduzieren - unter anderem durch Nachrüstungen und ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei weniger als zehn Grad Celsius.

Kretschmann rechnet mit schneller Entscheidung

Kretschmann, der sich ebenso wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und weitere Spitzenpolitiker von Union und SPD in der Vergangenheit gegen Fahrverbote ausgesprochen hatte, rechnet nun in Leipzig mit einer raschen Urteilsfindung. Da das Bundesverwaltungsgericht für den 22. Februar 2018 einen vergleichbaren Rechtsstreit angesetzt habe, erwarte er eine "zeitnahe Klärung", erklärte der Ministerpräsident. Parallel werde die Landesregierung "alles tun, um dem Gesundheitsschutz durch entsprechende Maßnahmen Rechnung zu tragen."

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel bezeichnete die Ankündigung der Sprungrevision als "gute Entscheidung für das Land". Die Landesregierung setze damit auf eine "schnelle Klärung in letzter Instanz anstatt auf weitere langwierige Debatten".

Heftige Kritik äußerte hingegen der Linken-Verkehrspolitiker Herbert Behrens. "Das ist eine herbe Enttäuschung für die von giftigen Dieselabgasen betroffenen Menschen in Stuttgart", erklärte er. Sollte sich das Bundesverwaltungsgericht wie die Bundesregierung auch schützend vor die Interessen der Automobilkonzerne werfen, würden auch die Bürger in weiteren Städten, in denen es Klagen der DUH gebe, "das Nachsehen haben", kritisierte er.

Die IG Metall Baden-Württemberg bezeichnete die Entscheidung der Landesregierung zur Sprungrevision als zweitbeste Lösung. Diese sei "besser als gar keine Berufung", erklärte Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall im Südwesten. Die Gewerkschaft lehne Fahrverbote ab, weil diese einer "kalten Enteignung von Millionen Dieselfahrern" gleichkomme.

(felt)
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